Die bisherigen Fortschritte in der Planung und Umsetzung des Bestattungswaldes und das künftige Vorgehen werden anhand der anliegenden Präsentation vorgestellt. Zudem werden Erläuterungen zur Beratungsfolge in den Gremien und die Notwendigkeit weiterer Beschlussfassung zur Widmung der ausgewählten Fläche und Verabschiedung einer Gebührensatzung gegeben.
Die Mitglieder des Umweltausschusses sind sich einig darüber, dass die Satzung sehr strukturiert sei. Auch trifft die Wahl des Standortes auf Zustimmung. Einige wenige Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet. So solle die Geldbuße der Friedhofssatzung angepasst werden und mit 2.500 € beziffert werden. In den §§ 1 und 7 sind Wortänderungen vorzunehmen. Das allgemeine Betretungsrecht soll von einer Stunde auf eine halbe Stunden nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunden vor Sonnenuntergang erweitert werden. Die geänderte Satzung wird dem Protokoll angehängt.
Auf Nachfrage erklärt Frau Gohde, dass in der Fläche nicht mit übermäßigem Windwurf gerechnet wird. Es seien keine Fichten als Bestattungsbäume ausgewählt worden. Einzelne Bäume könnten dem Wind, der Trockenheit oder anderen Umständen zum Opfer fallen. Für diese Bäume gäbe es dann entweder Ersatzpflanzungen, oder ein Großteil des Baumes würde als Bestattungsbaum erhalten bleiben. Dies müsse man im Einzelfall entscheiden.
Die Holzbauweise des geplanten Pavillons stößt auf große Zustimmung. Es sei wichtig, hier ökologisch mit guten Beispiel voran zu gehen. Es wird angeregt, möglichst Holz und Materialien aus dem Stadtwald zu verwenden. In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig der Hinweis gegeben, dass Auftragsvergaben für die Errichtung des Pavillons und andere Maßnahmen und damit letztlich der Eröffnungszeitpunkt für den Bestattungswald auch davon abhängig sei, dass der Rat notwendige Investitionen in der Haushaltsplanung für 2021 berücksichtige und ein genehmigungsfähiger Haushalt verabschiedet werde. Ohne die Bereitstellung entsprechender Mittel durch einen genehmigten Haushalt seien die Investitionen nicht zulässig. Hierzu wird von Seiten von Ausschussmitgliedern geäußert, dass an der Planung einer Eröffnung des Bestattungswaldes zum 01.08. dennoch festgehalten werden solle, diese dürfe nicht an der Haushaltslage scheitern. Gemeinsam müsse man diesbezüglich nach Möglichkeiten suchen, zumal durch die Inbetriebnahme auch Einnahmen generiert werden könnten. Hierzu weist Herr Grünewald darauf hin, dass die Einnahmen bekanntlich in Form von kostendeckenden Gebühren erfolgen würden. Die Erwartung eines „unterm Strich“ positiven Effektes für den Haushalt könne somit nicht bestehen. Letztlich handele es sich um ein durchaus begrüßtes, aber eben auch mit Aufwand verbundenes, zusätzliches Angebot, das in gewisser Weise auch in Konkurrenz zu den Gebühreneinnahmen der bestehenden Friedhöfe stehe.
Nachdem erläutert wird, dass der Bestattungswald beworben werden soll, die Möglichkeit der Bestattung nicht nur für Mündener Bürger bestehen solle und es ein Dixiklo geben wird, besteht kein weiterer Beratungsbedarf. Die Mitglieder des Umweltausschusses sind sich einig darüber, dass die Einrichtung und die Satzung des Bestattungswaldes auf den Weg gebracht werden solle.
Beschlussvorschlag: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Einrichtung eines Bestattungswaldes an der Weserliedanlage zu beschließen. Der „Bestattungswald Hann. Münden“ befindet sich auf einer bewaldeten Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Münden Flur 15 Flurstück 29/31, die in dem in der Vorlage beigefügten Lageplan farblich markiert ist.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung des Bestattungswaldes mit den eingearbeiteten Änderungen zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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