Ratsherr Koppetsch führt aus, dass vor mehr als 20 Jahren das Umlegungsverfahren Galgenberg eingeleitet wurde. Die Planungen seien aus heutiger Sicht überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß. Die SPD habe daher den Antrag auf Teilaufhebung des B-Planes gestellt. Der nun vorliegende Antrag trage der Erfordernis Rechnung, in dem in einem ersten Schritt das seinerzeit eingeleitete Umlegungsverfahren ruhen gelassen werde.
Danach solle eine Überprüfung der Planung zum Ausbau der Armesündergasse und der Entwässerungskanäle mit dem Ziel der Kostenminimierung erfolgen. Wichtig sei dabei, dass die Öffentlichkeit in diesem frühen Stadium mit einbezogen werde. Die Erörterung und Diskussion solle im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen.
Als nächster Schritt solle eine privatrechtliche Vereinbarung mit den Eigentümern geschlossen werden, in der die Grundstückseigentümer zur Abgabe der notwendigen Grundstücksflächen verpflichtet werden.
Als letztes sei dann die Änderung bzw. Anpassung des Bebauungsplanes mit der Herausnahme der Baulandreserve südlich der Armesündergasse und Sicherung der ökologischen Wertigkeit der dortigen Gartenflächen notwendig. Nach Abschluss der zuvor genannten Punkte solle dann die Aufhebung des Umlegungsverfahrens erfolgen.
Ratsherr Dannenberg ergänzt, dass man eine tragbare Lösung für die Anlieger erwarte. Besonders wichtig bei dem gesamten Verfahren sei ein transparentes Vorgehen und die Sicherstellung einer fortlaufenden Bürgerbeteiligung.
Ratsvorsitzender Dr. Kraft weist kurz darauf hin, dass das Umlegungsverfahren wegen des abzuwartenden Ausgangs eines anderen Verfahrens momentan ruhe; das Urteil werde abgewartet.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, beschließt der Rat daraufhin die finale Fassung des Änderungsantrages vom 16.02.2021. Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||