Auszug - Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser  

 
 
Sitzung des Ortsrates Hemeln
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:36 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Hemeln
Ort: Sandweg 12, 34346 Hann. Münden
BesV/1009/21 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Cohrs, Reiner   
 
Beschluss

In einleitenden Ausführungen zeigt Herr Urhahn Verständnis für die nach vielen Jahren erstmals vorgesehenen Kostenerhöhungen, die ausgesprochen moderat seien. Bedauerlich sei, dass man die Beratungsunterlagen erst eine Woche vor der Sitzung erhalten habe.

Herr Grünewald führt zur Entschuldigung an, dass die notwendige umfassende Beteiligung der Ortsräte leider erst spät erkannt worden sei. Grundsätzlich handele es sich um einen Auftrag aus dem Haushaltssicherungskonzept, der insofern aufzugreifen gewesen sei.

 

An dieser Stelle verständigen sich die Ortsratsmitglieder einvernehmlich auf die Empfehlung an die Verwaltung, künftig regelmäßige Erhöhungen in kürzeren Abständen (z. B. alle 5 Jahre) vorzunehmen.

 

Herr Baake erklärt, der vorgesehenen Erhöhung grundsätzlich zustimmen zu können, kritisiert aber die vorgesehene Regelung unter Ziff. 6.1, die nicht praxisnah sei bzw. zu einer unverhältnismäßigen Entgelthöhe führen würde.

Herr Urhahn bittet, die Formulierung unter Ziff. 6.2 hinsichtlich der Kaution zu überpfen, weil man dieses nicht in allen Fällen für notwendig halte und im Übrigen keine Vorgabe hinsichtlich der Höhe genannt sei.

 

Nach erfolgter Zusage durch Herrn Grünewald, die angesprochenen Veränderungen aufgreifen zu wollen, empfiehlt der Ortsrat dem Rat einstimmig, die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung mit den gewünschten Änderungen (regelmäßige Erhöhungen, Veränderung zum Zeitpunkt der Berechnung des Entgeltes und keine Pflicht zur Erhebung einer Kaution) zu beschließen.