Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Mitteilung zur BesV/0903/20 Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten (Kita-RiLi)  

 
 
Videokonferenzsitzung des Gesellschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:44 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
MitV/1023/21 Mitteilung zur BesV/0903/20 Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten (Kita-RiLi)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke
 
Beschluss

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erläutert zur Vorlage 903/20 Richtlinien der Stadt zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten, dass diese in der letzten Sitzung des Gesellschaftsausschuss beschlossen wurden, jedoch in der darauffolgenden Ratssitzung wurde der Beschluss zunächst zurückgestellt.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung zu den aufgeworfenen Aspekten einer Sozialstaffel ein Gespräch mit den politischen Vertretern der SPD Fraktion geführt, die eine Veränderung der Richtlinien gefordert hatten. Die Verwaltung sagte zu, die Auswirkungen einer Sozialstaffel und wie sich dies auf das Finanzierungssystem auswirken werde zu prüfen und dementsprechend mit den Trägern der Kindertagesstätten zu erörtern, so dass dies erst zu einem späteren Zeitpunkt umsetzbar sei.

 

Ratsherr Barth fragt daraufhin nach, ob die Verwaltung nftig eine Erhöhung des Beitragssatzes für die Bezieher von Transferleistungen berücksichtigen könne. Dieser Beitrag sei vergleichsweise niedrig angesetzt und eine Erhöhung rde an dieser Stelle Familien mit geringem Einkommen nicht unmittelbar belasten, sondern rde vom Job Center des Landkreises Göttingen übernommen.

 

Städtischer Rechtsdirektor erläutert, dass diese Anregung in die Überprüfung seitens der Verwaltung mit aufgenommen werde.

Der Gesellschaftsausschuss nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.