Auszug - Mitteilung zur BesV/0903/20 Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten (Kita-RiLi)  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 12.1
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:04 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
MitV/1023/21 Mitteilung zur BesV/0903/20 Neufassung der Richtlinien der Stadt Hann. Münden zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten (Kita-RiLi)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ratsfrau Surup führt aus, dass die vorliegende Beschlussvorlage bereits im vergangenen Jahr von der Tagesordnung genommen worden sei, da sich neue Erkenntnisse dahingehend ergaben, dass viele Landkreisgemeinden eine auffallend differenzierte Sozialstaffel anwenden. Heute habe man das Thema erneut und sogar zweifach auf der Tagesordnung. Nun stelle sich die Frage, warum man so viel Aufwand für eine Verwaltungsvorlage betreibe, die dem städtischen Haushalt bereits jetzt rund 50.000 € pro Jahr Mehreinnahmen einbringen solle. Es müsse jedoch noch einmal betont werden, dass es um die Sozialstaffel gehe und die ihre frühestmögliche Anwendung ab 01.08.2021 finde.

 

Seit Jahren fordere der Landkreis Göttingen Hann Münden auf, eine Sozialstaffel, wie sie bereits in anderen Gemeinden seit Jahren existiere, zu entwickeln. Deshalb habe man seitens der Verwaltung im letzten Jahr eine 5-stufige Sozialstaffel vorgelegt. Nachherer Betrachtung stellte man jedoch fest, dass 4 der 5 Stufen Transfer-Leistungsempfänger betreffen und nur eine Stufe für Vollzahler sei; d.h. Eltern mit Gehalt, also für diejenigen, die die Kitaleistungen selbst zahlen. Die vorliegende Staffel kenne also keine Differenzierung der familiären Einkommensverhältnisse.

 

Wie aus der vorliegenden Vorlage hervorgehe, fand im März ein Gespräch mit Mitgliedern der Verwaltung, Ratsfrau Kluger als Expertin und mit Ratsfrau Surup als Vorsitzende des Gesellschaftsausschusses statt, in der eine Überarbeitung der Sozialstaffel thematisiert worden sei. Es sei deutlich geworden, dass die Verwaltung noch Zeit brauche, um eine differenzierte Sozialstaffel zu erarbeiten und dass die vorliegende Sozialstaffel zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten solle. Der Vorteil liege eindeutig darin, dass dies eine Mehreinnahme von rund 50.000 €r den städtischen Haushalt bedeute. Man befürworte diese Mehreinnahme natürlich, es gehe aber im Kern um eine gerechte Beteiligung der betroffenen Familien.

 

Andere Gemeinden im Landkreis fassen die Gruppe der Leistungsempfänger in nur einer Staffelstufe zusammen und mit bis zu 6 Stufen die unterschiedlichen Einkommensverhältnisse der zahlenden Eltern. Man wiederhole, dass rund ¾ der Familien durch unsere Kitagebührenfreiheit keine finanziellen Belastungen haben. Betroffen seien junge Familien mit Krippenkindern sowie Familien mit Hortkindern. Im Ergebnis werde man, gerade im Hinblick auf die Haushaltsentlastung, der Vorlage zustimmen und weist darauf hin, dass ein Änderungsantrag unter TOP 29 der Forderung weiter Nachdruck verleihe, bis Anfang nächsten Jahres eine erweiterte differenzierte Sozialstaffel dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Ratsfrau Kürschner schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Surup an und betont, dass die vorliegende Sozialstaffel völlig unzureichend sei. Sie spiegele nicht die Einkommensverhältnisse der Eltern wider. In Göttingen kenne man im Bereich der Kindertagespflege sogar Sozialstaffeln und Berechnungsgrundlagen, die die Mitglieder des jeweiligen Haushaltes berücksichtigen. Man freue sich insgesamt über den Antrag der SPD, um eine gerechte Staffel zeitnah umsetzen zu können.