Auszug - Abgabe der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen hier: Korrektur der Zweckvereinbarung  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:04 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
BesV/0772-1/20 Abgabe der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen
hier: Korrektur der Zweckvereinbarung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BesV/0772/20
Federführend:FD Organisation Bearbeiter/-in: Graef, Marco
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Wortmeldungen angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf. Dem Abschluss der korrigierten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe des „Kommunalen Datenschutzbeauftragten“r die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wird sodann mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen