Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Wortmeldungen angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf. Dem Abschluss der korrigierten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe des „Kommunalen Datenschutzbeauftragten“ für die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wird sodann mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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