Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss der korrigierten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe des „Kommunalen Datenschutzbeauftragten“ für die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wird mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 beschlossen, die Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen durch den Abschluss einer Zweckvereinbarung zu übertragen (siehe dazu BesV/0772/20).
Zweckvereinbarungen bedürfen nach ihrem Abschluss der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde (Nds. Innenministerium). Die am 30.06.2020 beschlossene Zweckvereinbarung wurde jedoch durch die Aufsichtsbehörde beanstandet und war daher nicht genehmigungsfähig.
Die nun erarbeitete und mit der Kommunalaufsichtsbehörde vorabgestimmte Zweckvereinbarung soll nun rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Jährliche Kostenpauschale für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen i. H. v. 12.500,00 € sowie optional anfallende Zusatzkosten für online-basierte Datenschutzschulungen (3,11 € je Teilnehmer) oder Rechtsauskünfte von Rechtsanwälten.
Klimatische Auswirkungen:
„Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.“
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