Vorlage - BesV/0772-1/20  

 
 
Betreff: Abgabe der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen
hier: Korrektur der Zweckvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BesV/0772/20
Federführend:FD Organisation Bearbeiter/-in: Graef, Marco
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.02.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
25.02.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden zurückgestellt   
29.04.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2021-01-27 Stadt Hann. Münden Zweckvereinbarung  
Fragestellungen inkl. Beantwortung PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der korrigierten Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragtenr die Stadt Hann. Münden durch die Stadt Göttingen wird mit der als Anlage beiliegenden Fassung zugestimmt.

 

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 beschlossen, die Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen durch den Abschluss einer  Zweckvereinbarung zu übertragen (siehe dazu BesV/0772/20).

 

Zweckvereinbarungen bedürfen nach ihrem Abschluss der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde (Nds. Innenministerium). Die am 30.06.2020 beschlossene Zweckvereinbarung wurde jedoch durch die Aufsichtsbehörde beanstandet und war daher nicht genehmigungsfähig.

 

Die nun erarbeitete und mit der Kommunalaufsichtsbehörde vorabgestimmte Zweckvereinbarung soll nun rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft treten. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

hrliche Kostenpauschale für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen i. H. v. 12.500,00 € sowie optional anfallende Zusatzkosten für online-basierte Datenschutzschulungen (3,11  je Teilnehmer) oder Rechtsauskünfte von Rechtsanwälten.

 

 

 

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-01-27 Stadt Hann. Münden Zweckvereinbarung (87 KB)      
Anlage 5 5 Fragestellungen inkl. Beantwortung (14 KB) PDF-Dokument (30 KB)    
Stammbaum:
BesV/0772/20   Abgabe der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen   FD Organisation   Beschlussvorlage
BesV/0772-1/20   Abgabe der Aufgabe des Kommunalen Datenschutzbeauftragten an die Stadt Göttingen hier: Korrektur der Zweckvereinbarung   FD Organisation   Beschlussvorlage