Ratsherr Koppetsch informiert darüber, dass in der beigefügten Anlage folgende Änderungen eingefügt worden seien. Unter dem Punkt 6.1 ist das Wort „grundsätzlich“ eingefügt worden. Und unter dem Punkt 6.2 ist anstatt des Wortes „hat“ das Wort „soll“ eingefügt worden und zusätzlich das Wort „zu“ gestrichen worden. Auf die Anlage wird verwiesen. Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt daraufhin die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung.
Abstimmungsergebnis:
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