Ratsherr Reichel erklärt, dass die vorliegende Verordnung, inhaltsgleich mit der durch Fristablauf nicht mehr gültigen, weiter, befristet bis zum 30.06.2024, beschlossen werden solle.
Wortmeldungen gibt es nicht. Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat, die Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
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