Ratsfrau Surup führt aus, dass man, wie bereits unter TOP 12 ausgeführt habe, nicht die Sozialstaffel ablehne, man fordere eine differenziertere Sozialstaffel. Diese solle seitens der Verwaltung in einem absehbaren Zeitraum erarbeitet werden. Je differenzierter die Sozialstaffel aufgestellt sei, desto mehr könne man von einer sozialeren Gerechtigkeit ausgehen.
In einem Gespräch am 12. März dieses Jahres sei zwar seitens der Verwaltung zugesagt worden, als System im Laufe des nächsten Halbjahres zu überprüfen und mit anderen Gemeinden zu vergleichen, allerdings reiche dies nicht aus. Man möchte vielmehr in einem überschaubaren Zeitraum von einem ¾ Jahr ein erweitertes und gerechteres Staffelungssystem vorgelegt bekommen.
Man wisse, dass sowohl eine Erarbeitung, als auch die Anwendung eines differenzierteren Staffelsystems Arbeitskräfte binde. Allerdings gehe es dabei nicht um die Errechnung der zu zahlenden Elternanteile, sondern auch um die Abrechnung von Landes- und Kreismitteln. Daher schlage man vor, eine differenziertere Sozialstaffel zu erstellen, um ein gerechteres System zu schaffen.
Bürgermeister Wegener möchte dahingehend anführen, dass es im Landkreis Göttingen Kommunen gebe, die gar keine Sozialstaffel haben und die Kommunen, die eine Sozialstaffel einsetzen, hätten oft weniger Staffeln. Es sei durchaus richtig, dass man die Stufen beleuchten müsse, gleichwohl schlage man vor das „muss im ¾ Jahr“ im Wortlaut des Antrages in ein „soll“ umzuwandeln, um der Belastung in der Verwaltung wegen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.
Der Rat beschließt nach kurzer Diskussion über den zeitlichen Rahmen sodann einstimmig, den vorliegenden Antrag mit folgender Änderung zu beschließen: „..., um ein Sozialstaffelungssystem mit mindestens 7 Stufen ab dem Kindertagesstättenjahr 2022/2023 ff. auszuarbeiten und dem Rat der Stadt Hann. Münden rechtzeitig vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis:
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