Auszug - Festsetzung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2020 - 2024  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 22
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:04 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
BesV/1028/21 Festsetzung des Investitionsprogramms für den Planungszeitraum 2020 - 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Reichel gibt im Folgenden in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses einen Überblick über die wesentlichen Eckdaten der diesjährigen Beratungen des Haushaltsplanentwurfes und über die Beratungen in den Gremien.

 

Die Haushaltseinbringung durch Bürgermeister Wegener erfolgte in der Ratssitzung am 25.02.2021. Im Entwurf habe sich nach Berücksichtigung aller notwendigen Maßnahmen durch die Verwaltung eine Deckungslücke von 5,969 Mio. €r das Haushaltsjahr 2021 ergeben.

 

In den Ausschüssen erfolgte daraufhin die Beratung im März und April. An den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse habe auf seinen Wunsch hin jeweils ein Mitglied des Finanzausschusses teilgenommen. Die abschließende Beratung im Finanzausschuss sei am 19.04.2021 erfolgt.

 

Durch kleinere Änderungen der Verwaltung und der Fraktionen habe man es geschafft, das Defizit auf 5,255 Mio. € zu reduzieren. In einem weiteren Termin habe man es durch weitere Änderungen geschafft, das Defizit noch einmal auf 4,936 Mio. € zu senken. Der Finanzausschuss habe in seiner Sitzung am 19.04.2021 final keine Zustimmungsempfehlung abgegeben. Die Sitzung sei von Unstimmigkeiten geprägt gewesen, was im Ergebnis eine Enthaltung mit sich führte.

 

Nachdem der Haushalt 2021 nun wiederum mit einem Defizit einhergehe, müsse man auch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Einige Vorschläge haben bereits vorgelegen und weitere seien durch eine Fraktion im Finanzausschuss eingebracht und thematisiert worden. Zum Investitionsprogramm verweist Ratsherr Reichel auf die in der Vorlage beigefügten Anlagen.

 

Abschließend führt Ratsherr Reichel in seiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses aus, dass Bund, Land und Kreis das Konnexitätsprinzip einhalten müssen. Wer bestellt, solle auch zahlen. Man könne den Kommunen keine Pflichtaufgaben übertragen und dann nicht die Kosten dafür tragen. Beispielsweise bei den Kindertagesstätten. Außerdem habe man seit Jahren keine Bedarfszuweisungen des Landes mehr erhalten. Die Kriterien für diese Zuweisungen seien ungerecht. Die Steuerkraft einer Kommune muss unter dem Durchschnitt liegen und der Schuldenstand mindestens 30 % der Einnahmen betragen. Hier werde Hann. Münden also dafür bestraft, dass man die richtigen Entscheidungen z. B. bei der Entwicklung von Gewerbegebieten getroffen habe. Wobei viele dieser Entscheidungen nicht ohne den Einsatz von finanziellen Mitteln vom Himmel gefallen seien.

 

Zuletzt finde man in Hann. Münden mit der besonderen topografischen Lage keine Berücksichtigung. Die Lage an drei Flüssen und drei Wäldern mit entsprechenden Hanglagen, die Aufgabe der Feuerwehr für die enge Altstadtbebauung und die Einsätze auf der nahegelegenen A 7 und den drei Bundesstraßen finden keinerlei Berücksichtigung bei der „großen Politik“. Hier wünsche man sich mehr Risikobeurteilung.

 

Ratsherr Bete führt aus, dass man sich bereits in den Jahren zuvor sehr schwer damit getan habe, dem eingebrachten Haushalt zuzustimmen. Es seien Pläne gewesen, die im Ergebnishaushalt leicht defizitär oder nur knapp ausgeglichen gewesen seien. Im Jahr 2020 sei es dann zur sur gekommen. Mit einem eingebrachten Defizit von 1,5 Mio. € und wohlgemerkt keiner Corona-Pandemie, habe man den Haushalt mehrheitlich abgelehnt. Schlussendlich stimmte man dann doch einem Haushalt mit 1,6 Mio. € Fehlbetrag zu, da mittlerweile die Corona-Pandemie auch in Deutschland angekommen sei und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung möglichst wenig eingeschränkt werden sollte. Diesen habe bekannterweise der Landkreis aber nicht genehmigt.

 

Ratsherr Bete gibt im Folgenden einen ausführlichen Vergleich der Zahlen aus 2020 gegenüber der Zahlen aus 2021 mit dem Ergebnis, dass es sich bei den aktuellen Zahlen um eine drastische Verschlechterung handle. So bedürfe es keiner prognostischen Fähigkeiten, um vorauszusagen, dass auch dieser Haushalt nicht genehmigt werde. Hilfen vom Land oder Bund stehen ebenso wenig in Aussicht. Und auch eine „geringere Anforderung“ an die Genehmigung des Haushalts wegen der Corona-Pandemie werde es nicht geben. Dies könne man allenfalls nur begründen, wenn die Ertragsauslle 1 Mio. € betragen würden.

 

Im Ergebnis müsse man leider feststellen, dass man den Stand der dauerhaften Handlungsunfähigkeit nun erreicht habe. 2020 sei somit nicht nur ausnahmsweise das eine Jahr ohne genehmigten Haushalt gewesen, sondern so sei es zumindest zu befürchten das erste. Trotz des Gesagten wolle man sich aber nicht wieder dem Vorwurf aussetzen, die Politik würde blockieren; daher werde man dem Haushalt trotzdem zustimmen.

 

Ratsfrau Deutsch gibt einen umfassenden Überblick zu den Zahlen der letzten Jahre und dem nun vorliegenden Haushalt, der ein Defizit von rund 4,9 Mio. € ausweise. Und dies sei bekanntlich nicht nur wegen der Corona-Pandemie. Man wiederhole gerne, dass die Länder die Verantwortung für eine  auskömmliche Finanzausstattung der Kommune haben. Dazu gere auch die Kreisumlage, die gesenkt werden müsse. Man bekräftige daher den Antrag auf Senkung der Kreisumlage aus dem Jahr 2019 erneut. Man benötige diese Senkung dringend, um die nächsten Jahre darauf aufbauen zu können. Dies dürfe man angesichts des satten Plus des Landkreises auch fordern. 

 

Der Bürgermeister habe in seiner Rede zur Haushaltseinbringung gefordert, dass richtungsweisende politische Entscheidungen getroffen werden müssen, die eine Reduzierung des Defizites zur Folge haben. Das Königsrecht des Rates wurde besonders hervorgehoben und angemahnt, weil es in der Kompetenz des Rates liege, solche Entscheidungen zu treffen. Die Verwaltung und der Bürgermeister seien aufgefordert worden, Vorschläge für eine deutliche Defizitreduzierung zu benennen, die durch politische Entscheidungen rechtssicher entschieden werden können. Dies sei bekannterweise nicht geschehen.

 

Wie auch in den Jahren zuvor habe man viele Investitionen im Programm, die sich oft über mehrere Jahre erstrecken. Beispielsweise die Sanierung des Rathauses, für die nun keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Man sehe sich dennoch gezwungen, eine Entscheidung herbeizuführen, damit man kein jahrelanges Provisorium habe, wohl wissend, dass man die Sanierung des Rathauses damals nur genehmigt habe, wenn Fördergelder in gewisser he fließen.  

 

Da man einen defizitären Haushalt habe, müsse man nun auch ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) vorlegen. Die CDU-Fraktion habe hierzu 13 Punkte eingebracht, um das HSK, in dem noch Punkte der letzten Jahre übernommen worden seien, zu komplettieren und um konstruktiv an einem Konzept mitzuarbeiten, um eine Haushaltsgenehmigung erreichen zu können.

 

Im Ergebnis habe man in der CDU-Fraktion lange mit sich gerungen, ob man einem Haushalt zustimmen solle. Man habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, aber man wolle der Kommunalaufsicht die Möglichkeit geben, diesen Haushalt unter dem Druck der Corona-Pandemie zu prüfen und zu genehmigen, wohlwissend, dass eine solche Genehmigung nicht einfach werde. Man werde also dem Haushalt zustimmen.

 

Ratsfrau Kürschner führt aus, dass in dem Investitionsplan und dem HSK einige Punkte enthalten seien, denen man nicht zustimmen könne. Bei der Sanierung des Rathauses habe man damals einen klaren Beschluss gefasst, dass die KIP-Mittel für den ersten Bauabschnitt verwendet werden sollten. Beschlossen habe man auch, dass das Rathaus dann weiter saniert werde, wenn man Fördermittel in ausreichenderhe bekäme; ansonsten solle die Sanierung pausieren. Bereits damals habe man gesagt, dass, wenn man eine Sanierung starte, man nicht einfach mittendrin aufhören könne. Und genau so sei es gekommen. Nun müsse man viel Geld für das Rathaus einplanen und dafür beispielsweise an den Grundschulen sparen. Dies sei der falsche Weg.

 

Auf dem Tanzwerder solle beispielsweise eine Parktasche entstehen, obwohl man sich verständigt habe, ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Man müsse Fakten schaffen.

 

Aufgrund des Gesagten werde man das Investitionsprogramm ablehnen. Das HSK enthalte Punkte mit denen man nicht einverstanden sei, dennoch gehöre es zum Haushalt. Und da man nicht wieder ein Jahr ohne Haushalt habenchte, werde man sich enthalten.

 

Ratsherr Dr. Atzert greift das Gesagte auf und betont, dass der Kreistag gleichwohl eine Entlastung für die Kommunen auf den Weg gebracht habe, auch wenn dies nicht die Senkung der Kreisumlage sei. Man habe im Kreistag ein sich jährlich wiederholendes 4-Million Euro-Paket auf den Weg gebracht, was die Stadt Hann. Münden im Ergebnis mehr entlaste als eine Senkung der Kreisumlage.

 

 

rgermeister Wegener führt abschließend aus, dass er sich aufgrund der Ablehnung zur Steuererhöhung zum HSK enthalten werde, zum Haushalt als solchen und dem Investitionsprogramm aber zustimmen werde.

 

Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine Wortmeldungen mehr angezeigt werden, ruft dieser zur getrennten Beschlussfassung auf. 

Ratsvorsitzender Dr. Kraft ruft, nachdem auf Nachfrage keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, zur Beschlussfassung auf. Der Rat beschließt sodann, das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2020 2024 festzusetzen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

25

Ja

4

Nein

1

Enthaltung