Auszug - Erhöhung der Grundsteuern A und B hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 29.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 19:04 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
BesV/1049/21 Erhöhung der Grundsteuern A und B
hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2.4 - 22 15 00 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Wegener erklärt, dass die eingebrachte Steuererhöhung eine unpopuläre Entscheidung sei. Diese sei aber dennoch sehr wichtig, um ein eindeutiges Zeichen an die Kommunalaufsicht zu senden. Die Kommunalaufsicht selbst habe die Stadt mehrfach aufgefordert, alle erdenklichen Mehreinnahmen im Rahmen der Gebühren- und Steuererhöhungen auf den Prüfstand zu stellen, um das Defizit im Haushalt zu senken, gerade wenn andere Dinge nicht ausreichen. Man habe sich bei der Vorlage bewusst dazu entschieden, die Gewerbesteuer herauszulassen, um den ohnehin schon gebeutelten Gewerbebetrieben nicht noch weiter zu schaden. Anschließend stellt Bürgermeister Wegener die verschiedenen Mehreinnahmen anhand von Beispielen vor. Man habe mit vielen Hauseigentümern gesprochen und keiner von diesen habe sich gegen diesen doch relativ geringen Mehraufwand gestellt. Ein Hauseigentümer eines Einfamilienhauses wäre lediglich mit 54 € pro Jahr mehr belastet.

 

Ratsherr Bete führt aus, dass die vorgelegte Steuererhöhung die einzige neue Maßnahme im Haushaltssicherungskonzept (HSK) sei, die finanzielle Relevanz habe. Da dieser TOP durchaus im Zusammenhang mit den folgenden TOP´s zu sehen sei, hätte man auch eine gemeinsame Beratung für sinnvoll erachtet. Die erwarteten Mehreinnahmen von 480 Tsd. € ab 2022 seien aber offenkundig nicht geeignet, das zehnmal höhere Defizit auszugleichen. Es handle sich daher offenbar um eine politisch gemeinte Maßnahme, mit der bei der Kommunalaufsicht um eine Haushaltsgenehmigung gebeten werde. Bei derart desaströsen Zahlen werde aber auch die Steuererhöhung nicht zu einem genehmigungsfähigen Haushalt führen. Man habe bereits eine Steuererhöhung im September 2020 abgelehnt. Die politische Bewertung und Begründung habe sich seither nicht geändert. Man werde die Steuererhöhung daher wieder ablehnen.  

 

Ratsfrau Deutsch erklärt, dass Steuererhöhungen immer mal wieder ein probates Mittel seien, die Einnahmen der Kommunen zu erhöhen. Bereits in den Jahren 2011 und 2015 habe man eine Steuererhöhung in das HSK mit aufgenommen und wollte dies für maximal 5 Jahre beibehalten. Die Erhöhungen seien aber bis heute existent. Man könne also daraus schließen, dass Steuererhöhungen allein noch keine ausgeglichenen Haushalte zur Folge haben. Im Übrigen habe auch der Bund nicht auf Steuererhöhungen zurückgegriffen, sondern in einem Nachtragshaushalt zusätzliche Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

Unter Nennung einiger Beispiele stelle man fest, dass oft junge Familien betroffen seien, die sich gerade ihren Traum vom Eigenheim erfüllt haben oder auch ältere Menschen, deren Eigenheim auch Altersvorsorge sei. Auch im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden habe man keinen niedrigen Steuersatz.

 

Im Ergebnis könne man festhalten, dass ohne eine deutliche Ausgabenreduzierung kein ausgeglichener Haushalt zu erreichen sei; auch nicht mit den Steuererhöhungen. Man fordere daher wieder die Verwaltung auf, ihre Finanzprobleme auch ohne Steuererhöhungen in den Griff zu bekommen.

 

Ratsherr Dr. Bitz stellt die offene Frage, ob die Steuererhöhung eine Verzweiflungstat des Bürgermeisters sei. Der Rat habe es über Jahre versäumt, Maßnahmen zu ergreifen, die ggf. auch nicht auf die Gunst der Bürger gestoßen hätten. Die Steuererhöhung sei durchaus ein zumutbares Mittel, was vor allem jeden gleichermaßen treffe. Ob den Eigentümer direkt oder Mieter indirekt. Man habe keine produktiven Vorschläge zur Konsolidierung erhalten.        

Da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf. Der Rat lehnt daraufhin mehrheitlich die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden in der als Anlage 1 (mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 460 %, für die Grundsteuer B von 510 % und einem unveränderten Hebesatz für die Gewerbesteuer von 400 %) beigefügten Fassung ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

3

Ja

27

Nein

0

Enthaltungen