Auszug - Bebauungsplan Nr. 064 „Gleisdreieck“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift - Beschluss über Anregungen - Satzungsbeschluss   

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:18 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
BesV/1080/21 Bebauungsplan Nr. 064 „Gleisdreieck“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift
- Beschluss über Anregungen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Siegfried Pflum
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Dr. Bitz gibt einen kurzen geschichtlichen Einblick über die Entstehung und Bedeutung der „Philosophenwege“ im Allgemeinen und den Philosophenweg in Hann. Münden im Besonderen. Er schließt mit seiner Ablehnung des Bebauungsplanes, da die Lärmbelastung für die Anwohner unzumutbar sei.

Ratsherr Koppetsch erwidert, dass der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat empfohlen habe, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die Einwendungen von Ratsherrn Dr. Bitz wurden bereits ausgeräumt.

rgermeister Wegener gibt den Hinweis, dass er mit Anwohnern persönlich über die Lärmbelastung gesprochen habe und sich deshalb bei der Abstimmung enthalten möchte. 

Ratsherr Kaufmann informiert, dass bei den Anwohnern regelmäßig der „Tisch wackelt“ und bestätigt die Lärmbelastung.

Ratsherr Jerrentrup entgegnet, dass er als einziger der Ratsfrauen und herren, der in der Nähe des Bebauungsplangebietes wohne, den Lärm für zumutbar halte.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, ruft Ratsvorsitzender Dr. Kraft zur Abstimmung auf. Der Rat beschließt sodann,

  • die im Rahmen der Beteiligungen nach §§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
  • den Bebauungsplan Nr. 064 Gleisdreieck“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift als Satzung und
  • die Begründung.

Abstimmungsergebnis:

23

Ja

4

Nein

4

Enthaltungen