Der Rat stellt zunächst gemäß § 73 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG die sich nach § 71 Abs. 2 und 3 NKomVG ergebende Sitzverteilung bezüglich der drei vom Rat zu benennenden Mitglieder des Umlegungsausschusses wie folgt fest: Zwei Sitze für die SPD-Fraktion, ein Sitz für die CDU-Fraktion. Sodann stellt der Rat gem. § 73 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG die Ausschussbesetzung per Beschluss wie folgt fest. Für die SPD-Fraktion: Ratsherr Dr. Kraft Vertreterin: Ratsfrau Glessen Ratsherr Uhlendorff Vertreter: Ratsherr Wedekind Für die CDU-Fraktion: Ratsherr Pielok Vertreter: Ratsherr Weitemeyer Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||