Auszug - Kalkulation und Festsetzung des privatrechtlichen Entgeltes für die Teilnahme am Wochenmarkt  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
BesV/0034/21 Kalkulation und Festsetzung des privatrechtlichen Entgeltes für die Teilnahme am Wochenmarkt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Golde, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Ratsvorsitzender Dr. Kraft verweist auf die Verwaltungsvorlage. Da keine Wortmeldungen vorliegen, ruft er zur Abstimmung auf.

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt sodann einstimmig,

  1. die durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 entstandene Unterdeckung von 5.286,26 aus allgemeinen Steuermitteln auszugleichen und
  2. das privatrechtliche Entgelt für die Teilnahme am Wochenmarkt (Marktstandentgelt) ab dem 01.01.2022 auf 0,80/m2 je angefangenen m2-Stand- und Stellfläche und je Veranstaltung festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

29

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen