Auszug - Neubestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück in der Gemarkung Hemeln, Campingplatz Hemeln, Unterdorf 34  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat beschließt ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Hemeln Flur 5 Flurstücke 168/2, 170/1 und 171/1, Unterdorf 34, 34346 Hann. Münden in Größe von insgesamt 14.975 m², für 10 Jahre ab Grundbucheintragung gegen Zahlung eines Erbbauzinses von 5.504,38 € p. a. neu zu bestellen. Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, dass sich die Erbbaurechtsnehmerin gegenüber der Stadt verpflichtet, für eine ca. 25 m² große Teilfläche des Flurstücks 168/1 zu Straßenbauzwecken, die Aufhebung des Erbbaurechts und alle hierzu erforderlichen Erklärungen einschließlich der dinglichen Einigung abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

29

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen