Der Rat beschließt ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Hemeln Flur 5 Flurstücke 168/2, 170/1 und 171/1, Unterdorf 34, 34346 Hann. Münden in Größe von insgesamt 14.975 m², für 10 Jahre ab Grundbucheintragung gegen Zahlung eines Erbbauzinses von 5.504,38 € p. a. neu zu bestellen. Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, dass sich die Erbbaurechtsnehmerin gegenüber der Stadt verpflichtet, für eine ca. 25 m² große Teilfläche des Flurstücks 168/1 zu Straßenbauzwecken, die Aufhebung des Erbbaurechts und alle hierzu erforderlichen Erklärungen einschließlich der dinglichen Einigung abzugeben. Abstimmungsergebnis:
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