Bezüglich der Beratung zu diesem Punkt wird auf den TOP 16.1 verwiesen. Der Rat beschließt, – die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen (siehe Anlage) abzuwägen und die Abwägungsvorlage als Anhang dem LAP anzuhängen, – die erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit der Maßnahmenplanung gem. dem vorliegenden Entwurf mit insgesamt 6 Anlagen, – gem. § 47d Abs. 5 BImSchG die Evaluierung des Lärmaktionsplanes bei bedeutsamen Entwicklungen, bzw. spätestens nach 5 Jahren. – die Übernahme der Änderungsvorschläge aus der Stellungnahme des Fachdienstes Stadtplanung vom 03.12.2021 in den Entwurf. Abstimmungsergebnis:
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