Auszug - Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Hann. Münden   

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 16.2
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
BesV/0047/21 Lärmaktionsplan gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

- Aufstellung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Weinert, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bezüglich der Beratung zu diesem Punkt wird auf den TOP 16.1 verwiesen.

Der Rat beschließt,

        die im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Anregungen (siehe Anlage) abzuwägen und die Abwägungsvorlage als Anhang dem LAP anzuhängen,

        die erstmalige Aufstellung des Lärmaktionsplanes mit der Maßnahmenplanung gem. dem vorliegenden Entwurf mit insgesamt 6 Anlagen,

        gem. § 47d Abs. 5 BImSchG die Evaluierung des Lärmaktionsplanes bei bedeutsamen Entwicklungen, bzw. spätestens nach 5 Jahren.

        die Übernahme der Änderungsvorschläge aus der Stellungnahme des Fachdienstes Stadtplanung vom 03.12.2021 in den Entwurf.

Abstimmungsergebnis:

27

Ja

eine

Nein

eine

Enthaltung