Der Rat beschließt ohne weitere Aussprache für das Wirtschaftsjahr 2022 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investition in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 1.500 TEUR aufgenommen werden (§120 NKomVG), die noch aus dem Vorjahr ausstehend sind. Abstimmungsergebnis:
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