Auszug - Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder  

 
 
Sitzung des Gesellschaftsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Gesellschaftsausschuss (Ausschuss für Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:58 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
MitV/0062/21 Pflichtenbelehrung der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Beteiligt:Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Bearbeiter/-in: Paul, Miriam  Betrieb Stadtwald
   Bereich Stadtentwicklung
   Eigenbetrieb Stadtentwässerung
 
Beschluss

rgermeister Dannenberg verpflichtet die zur Sitzung online erschienenen weiteren Ausschussmitglieder des Gesellschaftsausschusses nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG zur Amtsverschwiegenheit sowie zum Mitwirkungs- u. Vertretungsverbot. Er weist sie auf die Beachtung bei der Ausübung ihres Ehrenamtes hin.