Bürgermeister Dannenberg verpflichtet die zur Sitzung online erschienenen weiteren Ausschussmitglieder des Gesellschaftsausschusses nach den §§ 40, 41 und 42 NKomVG zur Amtsverschwiegenheit sowie zum Mitwirkungs- u. Vertretungsverbot. Er weist sie auf die Beachtung bei der Ausübung ihres Ehrenamtes hin. |
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