Zu Beginn der Sitzung wird Herr Biroth über die ihm obliegenden Pflichten gemäß den
§§ 40 bis 42 NKomVG belehrt. Herr Dr. Herbort ist aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend und kann infolgedessen nicht über dessen Pflichten belehrt werden. Frau Knappe ist ebenfalls nicht anwesend, weshalb auch hier keine Pflichtbelehrung erfolgen kann.