Auszug - Beratungen zum Haushaltsplan 2022 - Teilhaushalt 2 Finanzverwaltung und Teilhaushalt 7 Allgemeine Deckungsmittel Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept  

 
 
Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 21.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0087/22 Beratungen zum Haushaltsplan 2022 - Teilhaushalt 2 Finanzverwaltung und Teilhaushalt 7 Allgemeine Deckungsmittel
Bericht zu und Benennung von Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kämmerei Bearbeiter/-in: Bette, Milena
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Teilhaushalt 2

 

Städt. Rätin Wilhelm erläutert die Änderungsliste des Teilhaushaltes 2:

 

Teilprodukte 111510 + 111530

 

Im Teilhaushalt 2 sei, wie bereits zum Teilhaushalt 1 erläutert, ebenfalls mit einem Ertrag aus der Auflösung von Personalrückstellungen zu rechnen. Ab dem Zeitpunkt des Pensionseintritts eines Beamten wechsle dieser aus dem Teilprodukt, aus dem der Beamte in der aktiven Zeit bezahlt wurde, in das Teilprodukt 111410. Sofern ein Ertrag aus der Auflösung der Personalrückstellung zu buchen sei, werde jedes Teilprodukt entsprechend der Anzahl der aktiven Beamten berücksichtigt.

 

Teilprodukt 111510

 

Die zusätzlichen Änderungen seien aufgrund einer Anpassung der Buchungsstruktur erfasst worden.

 

Teilprodukt 111530

 

Aufgrund einer langfristigen Erkrankung einer Kollegin sei der Aufwand für die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für Beamte erhöht worden, da diese mutmaßlich im Laufe des aktuellen Jahres in den Ruhestand versetzt werden könnte.

 

Teilprodukt 111520

 

Bei diesem Teilprodukt sei von einer Verbesserung des Ergebnishaushaltes in Höhe von 6.000,00 € auszugehen. Dieser Betrag resultiere aus der Entscheidung des Verwaltungsausschusses, dass die im Frühjahr freiwerdende Stelle des Vollstreckungsbeamten nicht mehr zu besetzen sei.

 

Die Personalkosten können zwar eingespart werden, allerdings seien zusätzliche Positionen zu betrachten. Bei der Einstellung des Vollstreckungsaußendienstes seien künftig an den Landkreis Göttingen Fallpauschalen je Vollstreckungsfall in Höhe von 48,95 € zu entrichten. Diese Fallpauschalen seien auch dann abzuführen, sobald andere Behörden die Stadt Hann. Münden für ein Vollstreckungsersuchen aufsuchen. Zudem sei davon auszugehen, dass die bislang generierten Erträge von Amtshilfeersuchen sowie die Erträge für die Vollziehung der Forderungen des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zukünftig entfallen. Vor dem Hintergrund, dass durch einen internen Vollstreckungsbeamten die städtischen Forderungen vorrangig vereinnahmt werden, sei die Nachbesetzung der freiwerdenden Stelle und einer Neubetrachtung der Nachfolgeregelung im Verwaltungsausschuss wünschenswert.

 

Ratsfrau Flor-Gerth fragt nach, ob weitere Fallzahlen zur Verfügung gestellt werden. Daraufhin erwidert Ratsherr Reichel, dass entsprechende Zahlen der Änderungsliste zum Teilhaushalt 2 zu entnehmen seien und die Ersparnis für die Nichtbesetzung des Vollstreckungsbeamten insgesamt 6.000,00 € betrage.

 

Teilhaushalt 7

 

Anschließend erläutert Städt. Rätin Wilhelm die Änderungsliste des Teilhaushaltes 7:

 

Die Änderungsliste sei aufgrund einer Korrektur des Sachkontos und der entsprechenden Bezeichnung zum Teilprodukt 611100, Anpassung der Grundsteuer B, bearbeitet worden.

 

Zudem habe Städt. Rätin Wilhelm bereits in der vergangenen Finanzausschusssitzung auf die Reduzierung des Ansatzes der Gewerbesteuer aufgrund der Ergebnisse im laufenden Haushaltsjahr hingewiesen und die Reduzierung des Haushaltsansatzes auf der Änderungsliste berücksichtigt.

 

Zusätzlich zu der einmaligen Senkung des Kreisumlagehebesatzes seien weitere Anpassungen aufgrund der Ergebnisse des laufenden Haushaltsjahres eingebracht worden.

 

Es gibt keine Fragen oder Anmerkungen zum Teilhaushalt 7.

 

Ratsherr Reichel nimmt den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis. Es wird kein Beschluss gefasst und dieser TOP wird erneut im nächsten Finanzausschuss beraten.