Auszug - Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B Hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:58 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0133/22 Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B
Hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2.4 - 22 15 00 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Reichel berichtet über die einstimmige Empfehlung aus dem Finanzausschuss zur vorliegenden Verwaltungsvorlage.

Ratsherr Fehrensen macht deutlich, dass eine Zustimmung zu einer Steuererhöhung gerade in der aktuellen Zeit schwerfalle. Aber nach Rücksprache mit Bürgern und Unternehmen aus Hann. Münden sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Konsolidierung des Haushaltes wichtiger sei. Nur so habe man den notwendigen Handlungsspielraum für Investitionen. Zudem bestehe die Hoffnung, dass dadurch Einsparungen bei freiwilligen Leistungen vermieden werden können. Höhere Steuern seien eine Last für alle, in diesem Fall aber das kleinere Übel.

Ratsfrau Deutsch erklärt, dass die Erhöhung von Steuersätzen ein gern praktiziertes Instrument von Kommunen sei, um Einnahmen zu erhöhen. So war es auch eine Forderung des Landkreisesttingen an die Stadt,r einen genehmigungsfähigen Haushalt u.a. die Steuern zu erhöhen. Man kann den Bürgern aber keine Steuererhöhungen zumuten, wenn nicht gleichzeitig auch die Verwaltung Sparmaßnahmen ergreife. Steuererhöhungen allein helfen nicht, die Finanzlage der Stadt in den Griff zu bekommen. Dies zeige sich schon an der letzten Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuersätze im Jahr 2011, auch diese Erhöhung habe nicht den gewünschten Konsolidierungseffekt gehabt. So müssen neben Steuererhöhungen auch die Ausgaben der Stadt kontinuierlich gesenkt werden. Kurzfristig führe die Steuererhöhung zwar zu Mehreinnahmen, langfristig drohen jedoch ernsthafte Standortnachteile. An dieser Stelle seien Bund und Länder in der Verantwortung,r eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Wenn diese das Konnexitätsprinzip ernst hmen, würde die Erhöhung der Hebesätze heute nicht auf der TO stehen. Auch wenn die Entscheidung schwerfalle, werde die CDU-Fraktion der Erhöhung zustimmen, damit ein genehmigungsfähiger Haushalt aufgestellt werden kann.

Ratsherr Gottschalk beklagt, dass seit zwei Jahren kein genehmigter Haushalt mehr vorliege. Der dadurch entstandene Investitionsstau bedeute einen enormen Mehraufwand für die Verwaltung und erhebliche Mehrkosten für zukünftige Haushalte. Es war eine wichtige Botschaft des Landkreises, dass die Einnahmen geprüft werden müssen. Da seit 2011 die Hebesätze nicht mehr erhöht wurden und es unverantwortlichre, wieder einen nicht genehmigten Haushalt zu haben, werde die SPD-Fraktion für die Zukunft der Stadt, der Erhöhung zustimmen. Gleichzeitig ssen jedoch alle Verwaltungsprozesse auf den Prüfstand kommen, um Einsparpotenziale auszumachen.

Ratsfrau Dr. Gantzer bedauert, dass in Zeiten der Pandemie Bürger weiter durch Steuererhöhungen belastet werden. Durch diese Erhöhung habe man die höchsten Steuern im gesamten Landkreis. Sie kritisiert, dass man vom Landkreis zu solchen Maßnahmen gedrängt werde, wobei dieser im gleichen Zeitraum Überschüsse im zweistelligen Millionenbereich plane. Hinzukomme, dass er seine eigenen Aufgaben nicht übernehmen wolle. Daher sei es dringend geboten, erneut über die Kitas und Abgaben im Tourismusbereich zu sprechen.

Der rgermeister erläutert, dass nun alle gemeinsam gefordert seien, auch schmerzhafte Maßnahmen zu ergreifen, um eine Haushaltsgenehmigung zu erlangen. Den Beschluss, die Maßnahmen, welche in Gesprächen mit dem Landkreis zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt aufgezeigt wurden, zu überprüfen, habe der Rat einstimmig gefasst. Man stehe jetzt auch in der Pflicht, diesem nachzukommen. Ein wesentlicher Punkt sei die Erhöhung der Hebesätze, betreffen aber auch die Feuerwehrzentrale und die Reduzierung der freiwilligen Leistungen. In den nächsten Monaten werde man anhand einer Produktanalyse verschärft die Ausgabenseite analysieren, um Einsparungspotenziale auszumachen. Zudem berichtet er von weiteren Gesprächen mit dem Landrat, dem Landtagsabgeordneten, der Kreisdezernentin sowie dem Ministerpräsidenten. Dort sei man bereit, Hann. Münden zu unterstützen, zunächst sei die Stadt aber selbst gefordert, eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Noch vor der Sommerpause werde es ein weiteres Gespräch mit dem Innenministerium geben, um über einzelne Maßnahmen und deren Fördermöglichkeiten zu sprechen. Ein weiteres Gespräch werde es nach erfolgter Produktanalyse im Herbst in der Staatskanzlei geben.

Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden rückwirkend zum 01.01.2022 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 %, für die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 500 % und für die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 540 %.

Abstimmungsergebnis:

28

Ja

2

Nein

0

Enthaltungen