Auszug - Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B Hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden  

 
 
Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:01 - 17:02 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0133/22 Erhöhung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern A und B
Hier: Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2.4 - 22 15 00 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Reichel geht auf die Beschlussvorlage ein und konstatiert, dass die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern keine leichtfertige Entscheidung sei. In Anbetracht von nunmehr zwei aufeinanderfolgenden ungenehmigten Haushalten, einem sichtbaren Stillstand in der Stadt aber auch ausbleibender Unterstützung der Kommunen durch Bund und Land sei diese Entscheidung unumgänglich.

 

Im Anschluss bezieht sich Städtische Rätin Wilhelm auf die Beschlussvorlage und geht insbesondere auf die in der Anlage dazu dargestellten verschiedenen Varianten und Berechnungsbeispiele ein. Städtische Rätin Wilhelm bemerkt, dass die Variante 3 seitens des Rates favorisiert werde und mit einer zu erwartenden Einnahmeerhöhung von ca. 2,25 Mio. EUR auch die Zielvorgabe des Landkreises Göttingen erfülle.

 

Ausschussmitglied Wedekind stimmt den Ausführungen von Ausschussvorsitzendem Reichel zu und bemerkt, dass die Einnahmeerhöhungen in Verbindung mit den erfolgten Konsolidierungsbemühungen ein rundes Bild abgeben. Ein genehmigungsfähiger Haushalt sei nötig.

 

Ausschussmitglied Jerrentrup führt an, dass das Thema in der CDU-Fraktion lange diskutiert worden sei und die Variante 3 empfohlen werde.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fasst der Finanzausschuss den nachfolgenden Beschluss.

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Stadt Hann. Münden rückwirkend zum 01.01.2022 in der als Anlage 1 beigegten Fassung mit einem Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 %, für die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 500 % und für die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 540 % zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

6

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen