Herr Dr. Kraft erklärt, dass der Zusatz „Schottergärten sind verboten“ in beiden Varianten einzuarbeiten sind. Der Beschluss sei im Protokoll des letzten Stadtentwicklungsausschusses klar nachzulesen.
Die vorliegenden Varianten unterscheiden sich nur im Punkt der Sozialquote. Herr Barth erklärt, dass die SPD-Fraktion für das Bestehen der Sozialquote sei. Abweichungen seien praktisch allerdings möglich. Die CDU-Fraktion spreche sich für das Streichen der Sozialquote aus. Dies würde ein Hemmnis für mögliche Investoren darstellen. Es gäbe eine Verschiebung auf dem Wohnungsmarkt, die ausreichend sei.
Herr Spiegler gibt zu bedenken, dass eine Versickerung in diversen Bereich nicht ohne weiteres möglich sei. Hierzu müsste für jeden Einzelfall ein gesondertes Gutachten erstellt werden. Nach längerer Diskussion wird sich jedoch darauf verständigt, die 70 % Versickerung oder Nutzung des Oberflächenwassers (sofern der Boden es zulässt) als Richtwert in den Leitlinien stehen zu lassen, um die Investoren im Bereich Regenwassermanagement zu fordern.
Herr Jerrentrup gibt zu bedenken, dass folgend der Beschluss für eine Berichtsvorlage gefasst würde. Die weitere Vorgehensweise und evtl. Einbindung weitere Gremien solle von der Verwaltung geprüft werden. Beschlussvorschlag:
Der gemeinsame Ausschuss „Ausschuss für Umwelt und Klima“ und „Stadtentwicklungsausschuss“ nimmt der anliegenden Varianten 1 zum Thema „Leitlinien zur Wohnbauentwicklung“ zustimmend zur Kenntnis. Der Zusatz „Schottergärten sind verboten“ ist hierbei noch einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Umwelt und Klima Variante 1:
Abstimmungsergebnis Stadtentwicklungsausschuss Variante 1:
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Umwelt und Klima Variante 2:
Abstimmungsergebnis Stadtentwicklungsausschuss Variante 2:
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