Ausschussvorsitzender Barth übergibt zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Wort an Herrn Stadtamtsrat Cohrs. Dieser stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation das Sanierungsgebiet Altstadt IV als Komponente der Städtebauförderung vor.
Zunächst wird anhand der Präsentation der bezeichnete Teil der Altstadt mit den einbezogenen Grundstücken und Gebäuden aufgezeigt. Innerhalb dieser Einteilung erfolgt die Sanierung. Im Folgenden werden die bereits durchgeführten Sanierungen als auch einige Missstände aufgezeigt. Außerdem erfolgt ein Ausblick auf das geplante weitere Vorgehen. Auf die Berichtsvorlage wird verwiesen.
Abschließend geht Herr Stadtamtsrat Cohrs auf die Problematiken bei der Beantragung von Fördermitteln ein. Man müsse die Anträge sehr früh stellen. Bei der Antragstellung müsse man jedoch schon die genauen Maßnahmen benennen, die Eigenmittel im Haushalt einstellen und die Finanzierungsplanung im Gesamten aufzeigen. Beantragt habe man bereits Förderungen für 2023; die Förderzusage- oder. Absage erfolge zumeist Mitte/Ende des nächsten Jahres. Die Verwendungsprüfung aber erst Jahre (3 – 4 J.) später. Momentan befinde sich die Prüfung bei den Vorhaben von 2018.
Ausschussmitglied Weis fragt, ob es problematisch sei, dass das Rathaus nicht mit im Sanierungsgebiet liege.
Stadtamtsrat Cohrs erklärt, dass man bereits andere Fördertöpfe für das Rathaus „anzapfe“. Dass es nicht im Sanierungsgebiet liege, könne man hier keine Förderung beantragen. Man müsste das Sanierungsgebiet erweitern. Außerdem habe man leider keine eigenen Mittel im Haushalt. Daher sei zurzeit kein Antrag für das Rathaus möglich.
Ausschussvorsitzender Barth regt an, das Wort „zustimmend“ im Beschlusswortlaut zu streichen. Diesem Vorschlag wird gemeinschaftlich zugestimmt. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt daraufhin den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
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