Auszug - Beschluss der regionalen Kernforderungen zum Bahnprojekt „Kurve Kassel“  

 
 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:04 - 16:47 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0219/22 Beschluss der regionalen Kernforderungen zum Bahnprojekt „Kurve Kassel“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Weinert, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Weinert stellt mittels einer PowerPoint-Präsentation, die dem Protokoll beigefügt ist, die vom „Runden Tisch herausgearbeiteten Kernforderungen der Region an die DB vor. Der „Runde Tisch“ ist eine von der Deutschen Bahn initiierte Öffentlichkeitsbeteiligung für die Kurve Kassel bestehend aus circa 60 Personen aus allen relevanten Interessengruppen. Die Kernforderungen umfassen Lärmschutz an den Bestandsstrecken, die Beseitigung kritischer Bahnübergänge sowie Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke. Die Stadt Hann. Münden werde insbesondere beim Lärmschutz berücksichtigt, eine Beseitigung des Bahnübergangs Bonaforth war nach einer Überprüfung nicht begründbar.

 

Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster bedankt sich für den Vortrag und erkundigt sich, ob es sinnvoll sei, den Bahnübergang an der B 496 bei Bonaforth in die Kernforderung II Beseitigung kritischer Bahnübergänge individuell aufzunehmen und ob es schon genauere Zahlen bezüglich des Anstiegs der Fahrten geben würde. Eine Änderung sei laut Frau Weinert möglich, allerdings nicht sinnvoll. Es sei erstrebenswert, dass die gesamte Region eine gemeinsame Beschlussvorlage verabschiedet und geschlossen gegenüber der DB auftrete. Genauere Zahlen liegen in so einem frühen Stadium der Planung noch nicht vor. Der Anstieg der Fahrten befinde sich nach aktueller Einschätzung im einstelligen Bereich, die Schließzeit betrage circa 3 Stunden am Tag. Eine mögliche Beseitigung des Bahnübergangs Bonaforths wurde im Juli von der DB geprüft, allerdings sei keine der drei geprüften Alternativen realisierbar oder sinnvoll. Geprüft wurde die Nutzung der Schleuse in Bonaforth, ein alternativer Fahrtweg durch den Stadtwald sowie der Neubau einer Fuldabrücke. Zudem verfüge der Bahnübergang über die geringste Schließzeit der in Kernforderung II aufgelisteten Bahnübergänge. Zudem werde die Hilffrist (15 Minuten) deutlich unterschritten und somit eingehalten, deshalb könne diese nicht als Maßnahmenbegründung herangezogen werden. Insofern fehle es dem Bahnübergang Bonaforth an Argumentationspunkten, die jedoch bei den genannten Bahnübergängen der Kernforderung II vorliegen würden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hann. Münden die durch den Runden Tisch der Kurve Kassel erarbeiteten und nachfolgend beschriebenen Kernforderungen I bis III als regionale Kernforderungen gem. § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) zu beschließen und die Vorhabenträgerin DB Netz AG aufzufordern, die Kernforderungen I bis III dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zeitnah zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

  • Kernforderung I: Lärmschutz an den Bestandsstrecken:

Aktuell ist die Region schon stark von Schienenverkehrslärm betroffen (vgl. Lärmkartierung des EBA). Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken. Die Region fordert daher für die Streckenabschnitte von Liebenau bis Vellmar der Strecke 2550 und von Vellmar bis Hann. Münden der Strecke 1732 im Bereich der Ortslagen zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen und nachrangig passive Lärmschutzmaßnahmen nach 16. BImSchV (Lärmvorsorge) auf Grund der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlenprognose gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 1).

 

Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 218 Mio. EUR

 

 

  • Kernforderung II: Beseitigung kritischer Bahnübergänge

Aktuell ist die Region stark von den Auswirkungen des Schienenverkehrs an 18 Bahnübergängen betroffen. Die Schließzeiten der Schranken sind hoch. Durch die Zunahme des Schienenverkehrs nehmen die Schließzeiten weiter zu. Insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist dies nicht hinnehmbar. Auch läuft teilweise der Schulweg über diese Bahnübergänge. Die Region fordert daher auf Grundlage der aktuellen Zugzahlenprognose die Auflösung von 5 Bahnübergängen durch den Neubau von Unter- oder Überführungen gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 2). Die Maßnahmen sind nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zu finanzieren. Der Anteil der Bahn ist als Projektkosten aus dem Bedarfsplan zu finanzieren.

 

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 40 Mio. EUR

 

  • Kernforderung III: Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke

 

In der Region werden entlang der Bestandsstrecken Erschütterungen wahrgenommen. Die Region fordert daher Erschütterungsschutz an den Bestandsstrecken durchzuführen. Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen, aus Sicht der Anwohnenden verursacht durch den Bahnverkehr, wurden bisher in Fuldatal-Ihringshausen wahrgenommen und festgestellt.

 

Die Schäden in Fuldatal-Ihringshausen befinden sich im Bereich des viergleisigen Streckenabschnitts, welcher teilweise in Tunnel-/Troglage liegt, und sind auf die vorhandenen geologischen Besonderheiten zurückzuführen. Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken.

 

r Fuldatal-Ihringshausen sollen aufgrund dieser besonderen Sachverhalte nach Beschluss der Kernforderung Erschütterungsmessungen nach DIN 41 50 an 6 Gebäuden an der Ortsdurchfahrt Ihringshausen durchgeführt werden, um den aktuellen Zustand festzustellen. Sofern Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 41 50 vorliegen, ist ein Konzept zur Beseitigung im Zuge der Planfeststellung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlen zu erarbeiten. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind gesondert zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

 

r Gutachter, Messkonzept und ggf. erforderliche Planung der Maßnahmen fallen Kosten (ohne Risikozuschlag) in Höhe von ca. 0,25 Mio. EUR an.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

6: Ja

 

0: Nein

 

1: Enthaltungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kernforderung Runder Tisch (3097 KB)