Vorlage - BesV/0219/22  

 
 
Betreff: Beschluss der regionalen Kernforderungen zum Bahnprojekt „Kurve Kassel“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Weinert, Stefanie
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
29.08.2022 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
31.08.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
20221013_Beschlussvorlage Anlagen 1-3  
20221013_Beschlussvorlage Anlage 4  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt die durch den Runden Tisch der Kurve Kassel erarbeiteten und nachfolgend beschriebenen Kernforderungen I, II und III als regionale Kernforderungen gem. § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Der Rat der Stadt Hann. Münden fordert die Vorhabenträgerin DB Netz AG auf, die Kernforderungen I bis III dem Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zeitnah zur Beschlussfassung zuzuleiten.

 

  • Kernforderung I: Lärmschutz an den Bestandsstrecken:

Aktuell ist die Region schon stark von Schienenverkehrslärm betroffen (vgl. Lärmkartierung des EBA). Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken. Die Region fordert daher für die Streckenabschnitte von Liebenau bis Vellmar der Strecke 2550 und von Vellmar bis Hann. Münden der Strecke 1732 im Bereich der Ortslagen zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen und nachrangig passive Lärmschutzmaßnahmen nach 16. BImSchV (Lärmvorsorge) auf Grund der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlenprognose gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 1).

 

Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 218 Mio. EUR

 

 

  • Kernforderung II: Beseitigung kritischer Bahnübergänge

Aktuell ist die Region stark von den Auswirkungen des Schienenverkehrs an 18 Bahnübergängen betroffen. Die Schließzeiten der Schranken sind hoch. Durch die Zunahme des Schienenverkehrs nehmen die Schließzeiten weiter zu. Insbesondere für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ist dies nicht hinnehmbar. Auch läuft teilweise der Schulweg über diese Bahnübergänge. Die Region fordert daher auf Grundlage der aktuellen Zugzahlenprognose die Auflösung von 5 Bahnübergängen durch den Neubau von Unter- oder Überführungen gemäß der beigefügten Auflistung (Anlage 2). Die Maßnahmen sind nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zu finanzieren. Der Anteil der Bahn ist als Projektkosten aus dem Bedarfsplan zu finanzieren.

 

Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf ca. 40 Mio. EUR

 

  • Kernforderung III: Erschütterungsschutz an der Bestandsstrecke

 

In der Region werden entlang der Bestandsstrecken Erschütterungen wahrgenommen. Die Region fordert daher Erschütterungsschutz an den Bestandsstrecken durchzuführen. Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen, aus Sicht der Anwohnenden verursacht durch den Bahnverkehr, wurden bisher in Fuldatal-Ihringshausen wahrgenommen und festgestellt.

 

Die Schäden in Fuldatal-Ihringshausen befinden sich im Bereich des viergleisigen Streckenabschnitts, welcher teilweise in Tunnel-/Troglage liegt, und sind auf die vorhandenen geologischen Besonderheiten zurückzuführen. Mit der Zunahme der Zugzahlen wird sich dies noch verstärken.

 

Für Fuldatal-Ihringshausen sollen aufgrund dieser besonderen Sachverhalte nach Beschluss der Kernforderung Erschütterungsmessungen nach DIN 41 50 an 6 Gebäuden an der Ortsdurchfahrt Ihringshausen durchgeführt werden, um den aktuellen Zustand festzustellen. Sofern Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 41 50 vorliegen, ist ein Konzept zur Beseitigung im Zuge der Planfeststellung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Planfeststellung gültigen Zugzahlen zu erarbeiten. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind gesondert zur Beschlussfassung dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

 

Für Gutachter, Messkonzept und ggf. erforderliche Planung der Maßnahmen fallen Kosten (ohne Risikozuschlag) in Höhe von ca. 250 TEUR an.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

1. Allgemeines zum Projekt:

Das Projekt „Kurve Kassel“ geht auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom August 2016 zum Bundesverkehrswegeplan 2030 zurück. Das Projekt wird dort im vordringlichen Bedarf unter der Projektnummer 2-015-V01 mit dem Titel „ABS Paderborn-Halle (Kurve Mönchehof - Ihringshausen)“ geführt (vergleiche https://www.bvwp-projekte.de/schiene/2-015-v01/2-015-v01.html). Mit der Planung wurde die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin durch das Bundesverkehrsministerium beauftragt.

Die Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans definieren die verkehrlichen Projektziele, auf deren Basis eine volkswirtschaftliche Bewertung vorgenommen wird. Bei der weiteren Planung des Projekts müssen verkehrliche und volkswirtschaftliche Ziele wie auch Belange der Umwelt und Menschen erfüllt werden.

Das Projekt dient im Wesentlichen der Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland. Die Güterverkehre der West-Ost-Richtung sollen zukünftig einen attraktiveren Laufweg bekommen, um mehr Verkehre von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

Die „Kurve Kassel“ verbindet das Ruhrgebiet mit den sächsischen Industriestandorten rund um Halle und darüber hinaus. Bislang fahren Güterzüge der Ost-West-Richtung in den Rangierbahnhof Kassel, um dort die Fahrtrichtung zu wechseln. Durch die neue Verbindungskurve können Güterzüge das umgehen und mindestens 45 Minuten Fahrtzeit einsparen.

 

2. Runder Tisch als Vertretung der Region:

Der Runde Tisch ist Teil der von der Deutschen Bahn initiierten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und begleitet das Projekt „Kurve Kassel“ seit mehr als drei Jahren. In diesem Gremium sind ca. 60 Personen aus allen relevanten Interessengruppen vertreten, die den Trassenauswahlprozess bis hin zur Formulierung der Kernforderungen I bis III begleitet haben. Die Teilnehmenden haben sich in bisher 19 Veranstaltungen über die Ausgestaltung des Projekts ausgetauscht und am 20.07.2022 eine finale Empfehlung für die drei beschriebenen Kernforderungen erarbeitet.

 

3. Aktueller Projektstand:

2019 startete der Trassenfindungsprozess für die „Kurve Kassel“ mit der Zielsetzung, eine Vorzugsvariante für die Raumordnung zu erarbeiten, welche die geringsten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat und zugleich die wirtschaftlichen und verkehrlichen Anforderungen erfüllt.

Letztlich wurde durch die DB Netz AG die sog. Variante 4B als Vorzugsvariante präsentiert und im Dezember 2021 in das förmliche Raumordnungsverfahren (ROV) eingebracht.

Das ROV wird durch das Regierungspräsidium Kassel durchgeführt. Nach Abschluss der Eingabefrist für BürgerInnen, Träger öffentlicher Belange und Kommunen im April 2022 wird der Erörterungstermin voraussichtlich im Herbst 2022 stattfinden.

Der vorgesehene Streckenverlauf der Neubaustrecke kann einer Videoanimation auf der Projekt- Homepage der Deutschen Bahn entnommen werden (vgl. https://www.kurve-kassel.de/service.html?file=files/videos/Ueberflug_Variante4b.mp4).

 

4. Verfahren zur Erarbeitung der Kernforderungen der Region für den Deutschen Bundestag:

Die DB Netz AG bereitet für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Unterlagen vor, die eine Beschreibung der Planung, Zeit- und Kostenpläne sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (Vorplanung) enthalten. Die Region hat zudem die Möglichkeit, Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Der Deutsche Bundestag entscheidet anschließend im Rahmen der Parlamentarischen Befassung über die Finanzierung dieser Kernforderungen.

r die „Kurve Kassel“ wurde im Herbst 2021 gemeinsam mit den Kommunen und dem Runden Tisch ein Verfahren zur Erarbeitung der Kernforderungen der Region abgestimmt. Die dort aufgeführten Punkte eins bis sechs (vergleiche nachfolgende Abbildung) sind erfolgt. Am 14. Runden Tisch (20.07.2022) hat dieser die drei genannten Kernforderungen zur Annahme empfohlen.

Prozessual nicht zwingend vorgesehen, dennoch vorgeschlagen, ist die Beschlussfassung der empfohlenen Kernforderungen in allen betroffenen Kommunalparlamenten (Prozessschritt 7). Auf diese Weise soll die politische Legitimation der Kernforderungen durch die Gebietskörperschaften erreicht werden. Insbesondere bei einstimmigen Beschlüssen wird für die Kernforderungen eine breite und nachdrückliche regionale Verankerung erreicht.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die DB Netz AG hat die Kernforderungen wirtschaftlich geprüft. Die genannten Kosten wurden von der DB Netz AG geschätzt, auf die geplante Bauzeit aufgezinst (nominalisiert) und mit einem Risikozuschlag versehen.

Bei Umsetzung der Kernforderungen I bis III nach Beschluss durch den Deutschen Bundestag entstehen voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von ca. 258 Mio. €. Davon entfallen auf den Bund Kosten in Höhe von ca. 245 Mio. € und auf das Land Hessen ca. 13 Mio € (Anteil gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz der Kernforderung II). Den Kommunen entstehen durch die Beschlüsse keine Kosten.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Die Beschlussvorlage betrifft vorbereitende Maßnahmen für ein umfangreiches Planungsprojekt Dritter.

Klimatische Auswirkungen können ggf. in den jeweiligen Genehmigungsverfahren betrachtet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

  • Anlage 1-3: Anhang zu Kernforderung I, Anhang zu Kernforderung II, Weitere Informationen
  • Anlage 4: Vermerk zur Überprüfung des Bahnübergangs Bonaforth

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20221013_Beschlussvorlage Anlagen 1-3 (485 KB)      
Anlage 2 2 20221013_Beschlussvorlage Anlage 4 (1265 KB)