Auszug - Alternativen zum Tourismusbeitrag nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz Hier: Erlass einer Übernachtungssteuersatzung  

 
 
Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:09 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Betriebsgebäude der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Werraweg 24
Ort: Betriebsgebäude der VHM, Werraweg 24
BesV/0247/22 Alternativen zum Tourismusbeitrag nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz
Hier: Erlass einer Übernachtungssteuersatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:22 46 01 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Dannenberg betont, dass der Tourismus für die Stadt Hann. Münden von großer Bedeutung sei und weiterhin gefördert werden solle. Dennoch müssten im Rahmen der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung die Ausgaben gesenkt und die Erträge gesteigert werden. Die heimischen Betriebe dürften dabei nicht weiter belastet werden.

 

Die Ratsherren Jerrentrup und Wedekind unterstützen die Einführung einer Übernachtungssteuersatzung, wobei der Verwendungszweck konkretisiert werden müsste.

 

Ratsherr Gottschalk ergänzt, dass die Sätze 1 und 2 des § 10 der Übernachtungssteuersatzung (Datenschutz) um die Begrifflichkeit „speichern“ ergänzt werden müssten. Hierzu wird Stadtamtmann Bruns mit Ratsherrn Gottschalk direkten Kontakt aufnehmen.

 

Ratsherr Fehrensen spricht sich ebenfalls zu einer Gegenfinanzierung aus. Allerdings solle ein anderer Zeitpunkt zur Erhebung der Steuer gewählt werden, da die Unternehmen derzeit ohnehin mit einer höheren Belastung rechnen müssten.

 

Herr Bürgermeister Dannenberg weist erneut auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Haushaltskonsolidierung hin. Zudem werden die heimischen Betriebe eher entlastet, da durch den Erlass der Übernachtungssteuer weitere Diskussionen über die Einführung eines Tourismusbeitrages hinfällig seien. Ein anderer Zeitpunkt könne nicht gewählt werden, da Lösungen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes jetzt gefunden und getroffen werden müssten.

 

Letzlich wird durch die städt. Rätin Wilhelm eine Ergänzung des Beschlusses vorgeschlagen, der mit sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung angenommen wird.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit einem Steuersatz nach § 4 Absatz 1 der Satzung in Höhe von 3,5 vom Hundert.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung die Vereinbarung über die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zwischen der Stadt Hann. Münden und der Hann. Münden Marketing GmbH dahingehend anzupassen, dass der Zuschussbetrag nicht gewährt werden kann, sondern gewährt werden soll.

Abstimmungsergebnis:

7

Ja

0

Nein

1

Enthaltungen