Städtische Rätin Wilhelm geht auf die einzelnen Positionen der Vorlage ein und hebt hervor, dass insbesondere aufgrund der zum 01.01.2022 beschlossenen Anhebung der Realsteuerhebesätze eine Steigerung der allgemeinen Deckungsmittel erzielt werden könne. Mit dieser Entscheidung habe die Politik der Stadt Hann. Münden in einem ersten Schritt mehr finanzielle Möglichkeiten geschaffen. Nun gelte es nach weiteren Möglichkeiten zur Reduzierung der Aufwandspositionen der Stadt Hann. Münden zu suchen. Bedauerlicherweise zeichne sich jedoch vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der damit im Zusammenhang stehenden Energiekrise und der sich daraus entwickelnden Preisinflation ab, dass vor allem die Unterhaltungsaufwendungen für die städtische Infrastruktur weiterhin sehr hoch sein und darüber hinaus die Bewirtschaftungsaufwendungen stark ansteigen werden. Ratsherr Reichel stellt die Frage, ob die Steigerung der Ergebnisse realistisch sei.
Städtische Rätin Wilhelm erklärt, dass das Landesamt für Statistik erst am 09.12. die – als wesentlich zu bezeichnende - Steigerung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen (+ rd. 1,7 Mio. €) mitgeteilt habe. Vor allem der gewählte Planansatz aus Gewerbesteuererträgen sei nicht garantiert, doch sei vor allem das Ergebnis dieser Position in den vergangenen Jahren – abgesehen von dem „Pandemie-Jahr 2020 – über Plan gewesen.
Ratsherr Gottschalk betont, dass dennoch in jedem Teilhaushalt eine strenge Aufgabenkritik vollzogen werden sollte. Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss stellt die Höhe der Allgemeinen Deckungsmittel (verfügbare Finanzmasse) lt. vorläufiger Ermittlung der Verwaltung mit 23.754.800 € fest. Er empfiehlt den Fachausschüssen zu deren Beratung der jeweiligen Teilhaushalte des Haushalts 2023, die Zuschussbedarfe der einzelnen Teilhaushalte mit den zugeordneten Produkten durch geeignete Maßnahmen zu senken.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||