Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Betriebsgebäude der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Werraweg 24
Ort: Betriebsgebäude der VHM, Werraweg 24
BesV/0305/22 Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bearbeiter/-in: Spiegler, Joachim
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

 

Städtischer Rat Spiegler berichtet, dass die Stadtentwässerung den Jahresabschluss 2021 dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Göttingen im April dieses Jahres zur Prüfung vorgelegt habe und Mitte November schließlich mit den Prüfungsarbeiten begonnen worden sei. Diese seien zwischenzeitlich abgeschlossen worden und derzeit werde noch der Prüfberichterstellt erstellt, der jedoch rechtzeitig zur Sitzung des Rates am 15.12.2022 vorgelegt werden solle. Für die Sitzung des Betriebsausschusses habe der Landkreis einen Zwischenbericht gefertigt, der der Vorlage zu dieser Sitzung als Anlage beigefügt ist. Darüber hinaus habe der Landkreis mitgeteilt, dass ungeachtet etwaiger Prüfungsfeststellungen für den Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werde.

 

Sodann stellt er mittels PowerPoint Präsentation den Jahresabschluss 2021 vor, der mit einem Überschuss von 680.242 € im Ergebnishaushalt abschließt und damit um 465.242 € über den planmäßigen Erwartungen liegt. Des Weiteren berichtet er kurz über die umgesetzten Investitionsmaßnahmen im Umfang 895.953 € und stellt sodann ausführlich die wesentlichen Teile der Bilanz vor. Dabei hebt er den in den vergangenen Jahren kontinuierlich durchgeführten Schuldenabbau, der nunmehr mit 15.139.706 € auch den Stand aus dem Jahr 2000 wieder unterschritten hat, hervor.

 

Ferner berichtet er über die Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss.

 

Hier habe der Landkreis erneut bemängelt, dass -wie auch schon im Vorjahr- aus Infoma keine mit dem Jahresabschluss stimmige Summen- und Saldenliste bereitgestellt werden könne. Städtischer Rat Spiegler erläutert dazu, dass für die systembedingte Erzeugung einer stimmigen Summen- und Saldenliste zunächst die Durchführung eines technischen Jahresabschlusses in Infoma erforderlich werde. Dieser könne jedoch nicht durchgeführt werden, da die Stadt derzeit mit ihren Jahresabschssen noch zurückliege. Der Landkreis erwarte nunmehr für die Folgejahre diesbezüglich zumindest eine Übergangslösung.

 

Hinweise des Landkreises zu nicht mit der Bilanz übereinstimmenden Anlagewerten in der Anlagenübersicht, sowie Differenzen zwischen ausgewiesenen liquiden Mitteln und den tatsächlichen Darstellungen auf dem Bankauszug sind auf Buchungsfehler zurückzuführen und wurden zwischenzeitlich behoben.

 

Ebenfalls erneut beanstandet wurde auch der Umgang mit den Rückstellungen für die Beamtenpensionen für die bei der Stadtentwässerung tätigen Beamten. Die Stadt habe sich damals -vermutlich aus taktischen Gründen zu positiveren Darstellung der Haushaltslage- leider entgegen der bestehenden Empfehlung der AG Doppik des Innenministeriums für eine Bilanzierung der Beamtenpensionen im Haushalt des Eigenbetriebes entschieden. Dieses mache nun den Wechsel für Beamte zwischen Kernverwaltung und Eigenbetrieb schwieriger und führe zu erhöhtem Verwaltungsaufwand. Der Landkreis empfehle hier ausdrücklich der AG Doppik des Innenministeriums zu folgen und die Pensionsverpflichtungen der Beamten des Eigenbetriebes im Kernhaushalt der Stadt zu bilanzieren, was auch aus Sicht der Stadtentwässerung der einzig sinnvolle Weg sei. Noch könne die Entscheidung vergleichsweise einfach korrigiert werden, da die Stadt mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 die letztmalige Möglichkeit habe, eine Korrektur der Eröffnungsbilanz vorzunehmen. Diese Verfahrensweise werde seitens des Landkreis empfohlen.

 

Ratsherr Wedekind merkt zu den Hinweisen und Feststellungen des Landkreis an, dass einmal mehr deutlich werde, wie wichtig die zeitnahe Ausstellung eines Jahresabschlusses sei. Ratsherr Gottschalk ergänzt dazu, dass für die Aufstellung von Jahresabschlüssen gesetzliche Fristen gelten, die auch von der Stadt zu beachten seien. Ratsherr Jerrentrup schließt sich den Ausführungen seiner Vorredner an und hebt dabei auch nochmal die Wichtigkeit eines zeitnah aufgestellten Jahresabschlusses zur Beurteilung der Finanzlage hervor. Städtischer Rat Grünewald weist in diesem Zusammenhang auf die seit längerem bestehende schwierige Personalsituation im Bereich Finanzen hin und versichert das allseitige Bemühen die Defizite schnellstmöglich aufzuarbeiten.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, beschließt der Betriebsausschuss einstimmig, dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat zu empfehlen:

 

1) Der Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden wird mit einem Jahresergebnis von 680.242,29 € und einer Bilanzsumme von 27.198.112,33 € festgestellt.

 

2) Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

3) Das Ergebnis 2021 i. H. v. 680.242,29 € wird in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt.

 

4) Die sich bei den Abwassergebühren aus der Nachrechnung der Kalkulationsperiode 2020/2021 ergebende Überdeckung i. H. v. 780.064,07 € wird aus der Rücklage entnommen und dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.