Ratsvorsitzender Dr. Kraft erklärt kurz, dass der Beschluss den Rat weiterhin die rechtliche Möglichkeit einräume, bei Bedarf die Ratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen.
Der Rat beschließt sodann gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Anwendbarkeit der Regelungen des § 182 Abs. 2 NKomVG bis zum 14.03.2023, indem er feststellt, dass ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen in der Stadt Hann. Münden besteht und das Zusammentreten der kommunalen Organe dadurch erheblich erschwert ist.
Abstimmungsergebnis:
Die für den Beschluss erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde erreicht. |
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