Auszug - Beschluss zur Anwendung des § 182 NKomVG "Sonderregelung für epidemischen Lagen" für Sitzungen von Gremien der Stadt Hann. Münden  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0217/22 Beschluss zur Anwendung des § 182 NKomVG "Sonderregelung für epidemischen Lagen" für Sitzungen von Gremien der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Paul, Miriam
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Dr. Kraft erklärt kurz, dass der Beschluss den Rat weiterhin die rechtliche Möglichkeit einräume, bei Bedarf die Ratssitzungen per Videokonferenz durchzuführen.

 

Der Rat beschließt sodann gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Anwendbarkeit der Regelungen des § 182 Abs. 2 NKomVG bis zum 14.03.2023, indem er feststellt, dass ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen in der Stadt Hann. Münden besteht und das Zusammentreten der kommunalen Organe dadurch erheblich erschwert ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

Die für den Beschluss erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde erreicht.