Ortsbürgermeister Prof. Dr. Ziegeler erläutert eingangs, dass Herr Höhne noch aufgrund des Nachrückens in den Ortsrat formell zu verpflichten sei. Ferner weist er darauf hin, dass die Unterlagen, insbesondere die relevanten §§ 40 – 43 NKomVG, alle vorab versandt und bereitgestellt worden sind.
Die förmliche Verpflichtung wird sodann mit Handschlag besiegelt und Herr Höhne wird offiziell im Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen willkommen geheißen.
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