Die Vorlage wird durch Ratsherrn Reichel ausgeführt und zusammengefasst. Die überörtliche Kommunalprüfung hielte es für erforderlich, dass die Straßenbaulastträger die organisatorischen und personellen Voraussetzungen vorhalten, damit eine ordnungsgemäße Brückenunterhaltung gewährleistet sei. Sofern die betroffenen Kommunen die unzureichende Brückenunterhaltung u.a. auch mit der schlechten bzw. angespannten Haushaltslage begründeten, stelle die überörtliche Kommunalprüfung ausdrücklich fest, dass schwierige wirtschaftliche Situationen die Kommunen nicht von der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht entbinden. Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht begründe vielmehr einen Haushaltsansatz zur Beseitigung von Mängeln. Insofern haben Kommunen bei schlechter Haushaltslage zusammen mit der Kommunalaufsicht Lösungswege zur Finanzierung der zwingend erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen zu erörtern und zu vereinbaren. Ratsherr Reichel erläutert, dass die Stadt selbstverständlich auf die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes reagieren muss, dass dieses aufgrund der Haushaltssituation aber nicht so einfach sei. Der Bürgermeister habe diesbezüglich zu recht seinen Unmut gegenüber dem Landesrechnungshof kundgetan. Bürgermeister Dannenberg betont ausdrücklich die Problematik hinsichtlich der Aufgabenübertragung von Bund und Land an die Kommunen. Es werden immer weitere Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne diese weder finanziell noch personell in die Lage zu versetzen, die Aufgabe entsprechend erfüllen zu können. Ratsherr Gottschalk verweist auf einen Datumsfehler in der Berichtsvorlage (BerV/0356/23). Ratsherr Reichel bedankt sich für den Hinweis. Dieser wird umgehend im Nachgang zur Sitzung geändert, sodass für die weitere Beratungsfolge das korrekte Datum in der Berichtsvorlage steht. Ratsherr Hepe erkundigt sich nach den Abschreibungsmodalitäten der Brücken und fragt nach, ob eine kürzere Abschreibungsdauer sich nicht positiv auf den Haushalt auswirken würde. Auf die Nachfrage von Ratsherrn Hepe erläutert Frau Wilhelm, dass aufgrund der unterschiedlichen Abschreibungsdauer, die abhängig von der baulichen Ausführung sei, keine genaue Vorhersage getroffen werden könne. Brücken aus Beton werden 90 Jahre, Brücken aus Stahl 75 Jahre und Brücken aus Holz werden 25 Jahre, abgeschrieben. Es seien schließlich auch Brücken vorhanden, die aufgrund ihrer Ausführung des Bauwerks keinen Bilanzwert mehr haben. Die beiden neuesten Brücken, Löwenbrücke und Neue Werrabrücke, werden 90 Jahre abgeschrieben. Straßen werden hingegen 25 Jahre abgeschrieben. Die Trennung der einzelnen Bauwerke hinsichtlich des Ingenieurbaus und Straßenbaus könne jedoch nur von Fachleuten vorgenommen werden. Bürgermeister Dannenberg bekräftigt die Aussage und betont, dass die Trennung in der Anlagenbuchhaltung von Beginn an nicht erfolgt sei. Hinzu kommt die derzeitig schwierige Personalsituation, nach dem Weggang von Herrn Frost, der als Tiefbauingenieur mit Fachrichtung Brückenbau unter anderem für diese Aufgabe zuständig gewesen sei. Frau Wilhelm betont, dass eine kürzere Abschreibungsdauer eher eine Belastung für den Haushalt darstellen würde. Bürgermeister Dannenberg unterstreicht nochmals, dass es sich hier nicht nur um 2-3 Brücken handele, sondern um insgesamt 41 Brücken. Aktuell seien aufgrund der bereits erwähnten Personalsituation keine Kapazitäten da, um diese zusätzliche Aufgabe im aufgezeigten Umfang zu erledigen. Die Verwaltung sei aber dennoch bestrebt ihren Pflichten nachzukommen.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zur Vorlage an den Rat die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die bei der Stadt Hann. Münden durchgeführte überörtliche Prüfung nach §§ 1.- 4. des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG.) zum Thema „Erhaltung und Zustand von Brücken in kommunaler Baulast“ zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis:
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