Ortsbürgermeisterin Arlt nahm die Pflichtenbelehrung des neuen Ortsratsmitgliedes Adolf Katzwinkel in der Weise vor, dass sie ihn ausdrücklich auf die ihm nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hinwies. Im Anschluss nahm sie die förmliche Verpflichtung gem. § 42 NGO in der Weise vor, dass sie ihn aufforderte, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Diese Verpflichtung wurde durch einen Handschlag zwischen der Ortsbürgermeisterin und Ortsratsmitglied Katzwinkel bestätigt. Anschließend begrüßte Ortsbürgermeisterin Arlt das neue Ortsratsmitglied mit dem Wunsch auf gute Zusammenarbeit herzlichst im Kreise der Ortsratsmitglieder. |
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