Auszug - Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
12. Sitzung des Ortsrates Gimte
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Gimte Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Anker", Gimte, Hann. Münden
Ort:
MitV/0781/05 Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Ortsbürgermeisterin Arlt nahm die Pflichtenbelehrung des neuen Ortsratsmitgliedes Adolf Katzwinkel in der Weise vor, dass sie ihn ausdrücklich auf die ihm nach den §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten hinwies. Im Anschluss nahm sie die förmliche Verpflichtung gem. § 42 NGO in der Weise vor, dass sie ihn aufforderte, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Diese Verpflichtung wurde durch einen Handschlag zwischen der Ortsbürgermeisterin und Ortsratsmitglied Katzwinkel bestätigt.

Anschließend begrüßte Ortsbürgermeisterin Arlt das neue Ortsratsmitglied mit dem Wunsch auf gute Zusammenarbeit herzlichst im Kreise der Ortsratsmitglieder.