Ratvorsitzende Gralla weist darauf hin, dass Ratsherr Schill, der keiner Fraktion oder Gruppe angehört, von seinem Recht nach § 51 Abs. 4, S. 3 NGO Gebrauch gemacht habe, zu verlangen, in einem Ausschuss beratendes Mitglied zu werden. Er habe erklärt, dieses Grundmandat im Gesellschaftsausschuss wahrnehmen zu wollen. Auf der Grundlage der übersandten Verwaltungsvorlage fasst der Rat sodann zunächst einstimmig gemäß § 53 NGO in Verbindung mit § 110 des Nds. Schulgesetzes sowie § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes den Beschluss, dass dem Gesellschaftsausschuss (Schul-, Sport-, Jugend-, Kultur-, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten) 2 stimmberechtigte Mitglieder für Schulangelegenheiten sowie 2 beratende Mitglieder für Jugendangelegenheiten angehören sollen. Weiterhin stellt der Rat gemäß § 53 i.V.m. § 51 Abs. 5 NGO einstimmig fest, dass dem Gesellschaftsausschuss 11 Ratsfrauen und –herren angehören sollen, von denen gemäß § 51 Abs. 2-4 NGO 6 vom BÜNDNIS und 5 von der SPD-Fraktion zu benennen sind und für den Ausschuss zudem ein Grundmandat zu berücksichtigen ist. Entsprechend den Benennungen seitens Ratsherrn Dr. Herbort für das BÜNDNIS und Ratsherrn Schminke für die SPD-Fraktion stellt der Rat weiterhin fest, dass folgende Ratsmitglieder dem Ausschuss angehören sollen:
Für das BÜNDNIS (6 Sitze): Ratsfrau Unckenbold Ratsfrau Gralla Ratsherr Damm Ratsfrau Stammel Ratsfrau Dr. Salisbury Ratsfrau Winkelmann
Für die SPD-Fraktion (5 Sitze): Ratsfrau Albrecht Engel Ratsfrau Bettermann Ratsherr Franke Ratsherr Hartmann, Klaus Ratsherr Hartmann, Thomas (Hinweis: Geändert mit Genehmigung der Niederschrift durch den Rat am
Beratendes Mitglied (Grundmandat nach § 51 Abs. 4 S. 3 NGO)Ratsherr Schill
Außerdem beschließt der Rat, dass der Ausschuss in seiner konstituierenden Sitzung für die Bereiche Sport, Kultur, Partnerschafts- und soziale Angelegenheiten Vorschläge für die Berufung von bis fünf Personen gemäß § 51 Abs. 7 NGO abgeben soll. Hierüber wird der Rat in seiner nächsten darauf folgenden Sitzung den zu treffenden Feststellungsbeschluss fassen.
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