Auf der Grundlage der übersandten Verwaltungsvorlage stellt der Rat gemäß § 53 i.V.m. § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss einstimmig fest, dass der Werksausschuss gemäß § 51 Abs. 2-3 NGO aus 9 Ratsfrauen und –herren bestehen soll, von denen 6 vom BÜNDNIS und 5 von der SPD-Fraktion zu benennen sind. Entsprechend den Benennungen seitens Ratsherrn Dr. Herbort für das BÜNDNIS und Ratsherrn Schminke für die SPD-Fraktion stellt der Rat weiterhin fest, dass folgende Ratsmitglieder dem Ausschuss angehören sollen:
Für das BÜNDNIS (5 Sitze): Ratsherr Stöbener Ratsherr Sittig Ratsherr Damm Ratsherr Dr. Bitz Ratsherr Salisbury
Für die SPD-Fraktion (4 Sitze): Ratsherr Kopras Ratsherr Neander Ratsherr Raddatz Ratsherr Wedekind
Darüber hinaus gehören dem Werksausschuss unter Anwendung des § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz (Nds.PersVG) drei von der Belegschaft des Eigenbetriebes Stadtentwässerung gewählte Beschäftigte und ein von der Belegschaft des Eigenbetriebes Stadtentwässerung gewählter Vertreter der Gewerkschaft an. Die Genannten haben Stimmrecht. Nach der Wahl dieser Vertreter und deren Benennung fasst der Rat in seiner nächsten darauf folgenden Sitzung den zu treffenden Feststellungsbeschluss.
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