Auszug - Werksausschuss  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 13.2
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0013/06 Bildung von Ausschüssen nach besonderen Rechtsvorschriften gemäß § 53 NGO
hier: Werksausschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Auf der Grundlage der übersandten Verwaltungsvorlage stellte der Rat gemäß § 51 Abs

Auf der Grundlage der übersandten Verwaltungsvorlage stellt der Rat gemäß § 53 i.V.m. § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss einstimmig fest, dass der Werksausschuss gemäß § 51 Abs. 2-3 NGO aus 9 Ratsfrauen und –herren bestehen soll, von denen 6 vom BÜNDNIS und 5 von der SPD-Fraktion zu benennen sind. Entsprechend den Benennungen seitens Ratsherrn Dr. Herbort für das BÜNDNIS und Ratsherrn Schminke für die SPD-Fraktion stellt der Rat weiterhin fest, dass folgende Ratsmitglieder dem Ausschuss angehören sollen:

 

Für das BÜNDNIS (5 Sitze):

Ratsherr Stöbener

Ratsherr Sittig

Ratsherr Damm

Ratsherr Dr. Bitz

Ratsherr Salisbury

 

 

Für die SPD-Fraktion (4 Sitze):

Ratsherr Kopras

Ratsherr Neander

Ratsherr Raddatz

Ratsherr Wedekind

 

 

Darüber hinaus gehören dem Werksausschuss unter Anwendung des § 110 Nds. Personalvertretungsgesetz (Nds.PersVG) drei von der Belegschaft des Eigenbetriebes Stadtentwässerung gewählte Beschäftigte und ein von der Belegschaft des Eigenbetriebes Stadtentwässerung gewählter Vertreter der Gewerkschaft an. Die Genannten haben Stimmrecht.

Nach der Wahl dieser Vertreter und deren Benennung fasst der Rat in seiner nächsten darauf folgenden Sitzung den zu treffenden Feststellungsbeschluss.