Der Rat bestimmt in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 6 NGO vier Mitglieder für den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Münden sowie jeweils eine/einen Vertreter/in. Hierzu stellt er einstimmig fest, dass jeweils zwei Benennungen seitens des BÜNDNIS und zwei Benennungen seitens der SPD-Fraktion vorzunehmen sind.
Ratsherr Dr. Herbort benennt daraufhin für das BÜNDNIS
Ratsherr Schminke benennt für die SPD-Fraktion
Diese Benennungen stellt der Rat gemäß § 51 Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 NGO fest.
Weiterhin stellt der Rat einstimmig fest, dass von den vier Personen für den Vorschlag der Stadt Hann. Münden zur Wahl in den Vorstand des Unterhaltungsverbandes Münden zwei vom BÜNDNIS und zwei von der SPD-Fraktion zu benennen sind. Ratsherr Dr. Herbort benennt daraufhin für das BÜNDNIS die Ratsherrn Dr. Hruska und Pielok. Ratsherr Schminke benennt für die SPD-Fraktion die Ratsherren Thomas Hartmann und Schäfer. Über diese Vorschläge zur Wahl in den Vorstand des Unterhaltungsverbandes Münden fasst der Rat einstimmig einen Feststellungsbeschluss gemäß § 51 Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 NGO.
Auf Vorschlag von Ratsherrn Dr. Herbort bestimmt der Rat gemäß § 51 Abs. 6 NGO als Mitglied für die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Schwülme den Ortsbürgermeister der Ortschaft Hemeln, Herrn Alfred Urhahn sowie als dessen Vertreterin aus dem Ortsrat der Ortschaft Hemeln Frau Gralla und stellt diese Benennung gemäß § 51 Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 NGO einstimmig fest.
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