Entsprechend § 3 der zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Landkreis Göttingen abgeschlossenen Vereinbarung vom 08.06.2004 bzw. 09.11.2004 beschließt der Rat den von der Stadt Hann. Münden benannten Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Münden drei Personen, die in den Verwaltungsrat der Kreis- und Stadtsparkasse Münden zu wählen sind, zu empfehlen. Gemäß § 4 der Satzung der Kreis- und Stadtsparkasse Münden i. V. m. § 12 des Nieders. Sparkassengesetzes (NSpG) und § 51 NGO stellt der Rat sodann fest, dass von diesen 3 Personen 2 Benennungen vom BÜNDNIS und 1 Benennung seitens der SPD-Fraktion erfolgen. Ratsherr Dr. Herbort benennt daraufhin für das BÜNDNIS die Ratsmitglieder Gralla und Reichel. Ratsherr Schminke benennt für die SPD-Fraktion seine Person. Über diese Benennung fasst der Rat abschließend einstimmig einen Feststellungsbeschluss gemäß § 5 der Verbandssatzung des Sparkassenzweckverbandes i. V. m. § 51 Abs. 5 und Abs. 6 NGO. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||