Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Mundt die gewählten Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Im Anschluss verpflichtet er alle Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 und § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. |
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