Auszug - Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Ortsrates Laubach
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Laubach Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 16.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Walter-Nehrling-Haus, Laubach, Hann. Münden
Ort:
MitV/0033/06 Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeister Mundt die gewählten Ortsratsmitglieder gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten.

Im Anschluss verpflichtet er alle Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 und §  55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.