Auszug - Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
1. (konstituierende) Sitzung des Ortsrates Gimte
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Gimte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.11.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Anker", Gimte, Hann. Münden
Ort:
MitV/0033/06 Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder gemäß § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeisterin Arlt die gewählten Ortsratsmitglieder – namentlich nach Alphabet genannt – gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Im Anschluss verpflichtet sie alle Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. §§ 55 f Abs. 1 und § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.