Unter dem Hinweis auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt Ortsbürgermeisterin Arlt die gewählten Ortsratsmitglieder – namentlich nach Alphabet genannt – gemäß § 28 NGO über die ihnen nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Im Anschluss verpflichtet sie alle Ortsratsmitglieder gemäß § 42 NGO i. V. m. §§ 55 f Abs. 1 und § 55 b Abs. 1 Sätze 3 bis 7 NGO förmlich – durch Handschlag – ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||