Auszug - Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  

 
 
5. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:51 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Hedemünden, Hann. Münden
Ort:
MitV/0269/08 Pflichtenbelehrung eines neuen Ortsratsmitgliedes gem. § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilung
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Beschluss

Unter Hinweis auf die Ortsratsmitglied Speck im Vorfeld der heutigen Sitzung bereits zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt ihn Ortsbürgermeister Bethke gemäß § 28 NGO über die ihm nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten.

Anschließend verpflichtet er Ortsratsmitglied Speck gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.