Unter Hinweis auf die Ortsratsmitglied Speck im Vorfeld der heutigen Sitzung bereits zugegangene Verwaltungsvorlage belehrt ihn Ortsbürgermeister Bethke gemäß § 28 NGO über die ihm nach den §§ 25 – 27 NGO obliegenden Pflichten. Anschließend verpflichtet er Ortsratsmitglied Speck gemäß § 42 NGO i. V. m. § 55 f Abs. 1 NGO per Handschlag förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. |
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