Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2006 die vorliegende Haushaltssatzung für die Stiftung zum vormaligen Hospital St. Spiritus in Münden zu erlassen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Haushalt der Stiftung zum vormaligen Hospital St. Spiritus in Münden schließt im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt ausgeglichen ab. Auch unter Berücksichtigung der Zahlung einer sogenannten Präbende an Bedürftige ergibt sich im Verwaltungshaushalt ein Überschuss und damit eine Zuführung an den Vermögenshaushalt. Dort wird - sofern entsprechende Angebote vorliegen - versucht, das Vermögen der Stiftung durch Hinzukaufen geeigneter Grundstücke zu mehren. Sofern kein Kauf zustande kommt bzw. nach einem Kauf nicht benötigte Überschüsse werden der Rücklage zugeführt und werden der Stadt Hann. Münden als Kassenkredit zur Verfügung gestellt.
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