Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, ein Teilstück des Grundstücks Gemarkung Hemeln Flur 7 Flurstück 408/4 als Gemeindestraße zu widmen. Es handelt sich um eine Widmungserweiterung der bereits gewidmeten Straße vom Grundstück „Egelpuhl 12“ bis ca. zur Mitte des Flurstücks 114/1, die zur Erschließung des Baugrundstückes dient. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes sind grundsätzlich alle Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bereit gestellt werden, zu widmen. Die Straße „Egelpuhl“ ist momentan gewidmet bis zum Ende des Grundstücks Gemarkung Hemeln Flur 7 Flurstück 121/1, „Egelpuhl 12“. Bis dahin ist die Straße mit Bürgersteig ausgebaut. Ab diesem Grundstück führt sie als Privatgrundstück der Stadt in ausgebautem Zustand mit Grünstreifen an beiden Seiten weiter. Da das Grundstück Gemarkung Hemeln Flur 11 Flurstück 114/1 bebaut werden soll, ist eine Erweiterung der Widmung bis zu der zu bebauenden Fläche erforderlich. Einer Widmung dieses Teilstücks spricht nichts entgegen, zumal die Erschließung des Baugrundstücks über die Straße „Egelpuhl“ als logisch und beste Lösung erscheint. Gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes sind grundsätzlich alle Straßen, die für den öffentlichen Verkehr bereit gestellt werden, zu widmen. Da das Baugrundstück über die Straße „Egelpuhl“ erschlossen werden soll, ist eine Widmung unbedingt erforderlich. Widmungsbeschränkungen sind nicht vorgesehen. Diese Widmung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Durch die Widmung trägt die Stadt Hann. Münden die Straßenbaulast nach § 9 des Niedersächsischen Straßengesetzes im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Sie ist somit verpflichtet, für ihre Verkehrssicherung, in Form von Unterhaltungsmaßnahmen, Sorge zu tragen. Anlagen: Auszug aus der Liegenschaftskarte
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