Vorlage - BesV/0252/17  

 
 
Betreff: Gewerbecluster A7
- Grundsatzbeschluss zu Regionalem Gewerbeentwicklungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Bearbeiter/-in: Mecke, Anja
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
27.11.2017 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Hedemünden Vorberatung
11.12.2017 
Sitzung des Ortsrates Hedemünden geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2017    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
18.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, östlich von Hedemünden zusätzliche Gewerbeflächen zu entwickeln und diese in das Regionale Gewerbeentwicklungskonzept “Entwicklungscluster A7“ einzubringen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, beim Lk Göttingen den Antrag auf Herausnahme geeigneter Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet “Weserbergland-Kaufunger Wald“ zu beantragen, Planungen zur Erschließung der Flächen zu entwickeln und erforderliche Bauleitplanungen einzuleiten.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die Gewerbeflächenreserven in Hedemünden sind weitgehend erschöpft. Die verbliebenen Restflächen sind überwiegend betriebsgebunden.

 

Gleichzeitig haben die Anfragen nach Gewerbegrundstücken in Hedemünden über die Wirtschaftsförderung des Landkreises Göttingen (WRG) und die städtische Wirtschaftsförderung in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

 

Auf der Suche nach geeigneten Entwicklungspotentialen ist zuletzt eine Fläche östlich Hedemündens in den Blickpunkt geraten. Diese Potentialfläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Mischbaulandreserve ausgewiesen und soll im laufenden Verfahren der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in eine Gewerbliche Bauflächenreserve geändert werden. Hierzu hat der OR Hedemünden am 14.11.2017 in der formellen Anhörung zugestimmt.

 

Die Erschließung von Gewerbegebieten ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, den sich die Stadt Hann. Münden nur leisten kann, wenn die Erschließungsmaßnahmen vom Land Niedersachsen gefördert werden. Als Grundlage für die Förderung der Erschließung von Gewerbegebieten hat das Land Niedersachsen den Erlass zur Förderung hochwertiger wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen (Erl. d. MW v. 17.01.2017) herausgegeben. Für die Anerkennung der Hochwertigkeit müssen im Rahmen einer Punktebewertung bestimmte Bewertungskriterien erfüllt werden. Weil viele Förderanträge die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreichen, erarbeitet das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig unter dem Arbeitstitel “Entwicklungscluster A7“ in Abstimmung mit den anliegenden Kommunen und Landkreisen entlang der A7 ein regional abgestimmtes Konzept zur Gewerbeflächenentwicklung. Nach den Bewertungsgrundsätzen der o.g. Förderrichtlinien können dann von der NBank für Infrastrukturmaßnahmen als Bestandteil eines regionalen Gewerbeflächenkonzeptes zusätzliche Punkte vergeben werden.

 

Damit die Erschließung eines Gewerbegebietes gefördert werden kann, muss das Gebiet eine gewisse Größe haben und der Ansiedlung mehrerer Betriebe dienen. Die im Rahmen der laufenden Flächennutzungsplanänderung geplante Gewerbliche Bauflächenreserve östlich Hedemündens reicht dazu nicht aus.

 

Insofern hat die Verwaltung im räumlichen Zusammenhangr weitere Potentialflächen eine Vorprüfung durchgeführt. Die Flächen liegen allesamt in ca. 1.000 m Entfernung Luftlinie zur BAB7-Anschlusstelle Hann.Münden/Hedemünden und sind über die B80 verkehrlich leistungsfähig und weitgehend konfliktfrei an diese angebunden. Da alle weiteren Potentialflächen im Landschaftsschutzgebiet “Weserbergland-Kaufunger Wald“ liegen, ist zwingende Voraussetzung, eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung.

 

Ob und welche Flächen letztlich aus dem Landschaftsschutz entlassen werden können ist zzt. in Abstimmung mit dem Landkreis Göttingen. Die Meldung zum Regionalen Entwicklungskonzept “Gewerbecluster A7“ssen spätestens im Januar 2018 erfolgen. Damit die Verwaltung geeignete Flächen kurzfristig und mit der notwendigen Verbindlichkeit melden kann, ist der Grundsatzbeschluss erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Der Grundsatzbeschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er bildet die Basis, um bei einer zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung ggf. Fördermittel des Landes Niedersachsen einwerben zu können.


Anlagen: