Vorlage - BesV/0909/20  

 
 
Betreff: Sanierung des Mündener Rathauses
hier: Einwerben von Zuschüssen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Cohrs, Reiner  Bereich Allgemeine Verwaltung
   FD Hochbau
   FD Denkmalschutz und Stadtbildpflege
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
02.11.2020 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.11.2020    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, dass sich die Stadt Hann. Münden mit der weiteren Sanierung des Rathauses am Projektaufruf 2021 des Investitionsprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“ beteiligt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2021 sowie in den Folgejahren einzustellen.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die Stadt Hann. Münden versucht bereits seit mehreren Jahren, die Sanierung des Mündener Rathauses voranzutreiben.

Durch Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen konnte bereits die Dachsanierung abgeschlossen werden. Derzeit wird mit Mitteln des Kommunalinvestitionsprogrammes der 1. Bauabschnitt realisiert. Durch die Einschränkungen, die die Corona-Pandemie mit sich brachte, wurde der Förderzeitraum bis zum Jahresende 2021 verlängert, so dass dieser Bauabschnitt im Laufe des nächsten Jahres abgeschlossen sein muss und wird.

Es sollen sich sechs weitere Bauabschnitte anschließen und das möglichst zeitnah, jedoch erscheint es hierfür notwendig, weitere Förderprogramme „anzuzapfen“.

Eine Zusage des Landkreis Göttingen liegt bereits vor.

Die Gesamtkosten wurden vom derzeit tätigen Planungsbüro PMP mit insgesamt noch 5,4 Mio Euro veranschlagt.

Wenngleich mehrere Anläufe, Mittel aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ in den vergangenen Jahren erfolglos waren und die Antragstellung relativ umfangreich war und damit mindestens Personalaufwand beanspruchte, sollte ein weiterer Versuch gestartet werden.

r das Jahr 2021 hat der Bund eine neue Förderperiode vorgesehen, für die eine Entscheidung, welche Projekte aufgenommen werden, im Frühjahr 2021 erwartet wird.

Voraussetzung für den Antrag ist wie in den vergangenen Jahren, dass ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst wurde.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Mit der Antragstellung sind jetzt nur Personalkosten und ggfls. ein eher als kleiner Betrag zu bezeichnender Geschäftsaufwand aufzuwenden. Sofern die Sanierung auf Grund von Förderzusagen fortgeführt werden kann, rde der Eigenanteil der Stadt als Aufwand anfallen, allerdings auch zu geringeren Folgekosten in den nächsten Jahren führen.