Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dem Antrag der Grundschule Hemeln auf Einführung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2021/22 nicht zuzustimmen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Zum Schuljahr 2021/22 beabsichtigt die Grundschule Hemeln eine offene Ganztagsschule einzuführen. Nach Beschluss der Gesamtkonferenz der Grundschule Hemeln vom 01.07.2020 wurde der Beschluss aus dem Vorjahr erneut bekräftigt den Antrag auf Einführung einer offenen Ganztagsschule für die Grundschule Hemeln zu stellen. Die Einführung wurde für den Schulstart 2021/2022 beantragt.
In der offenen Ganztagsschule werden die Schülerinnen und Schüler an den Nachmittagen Montag bis Donnerstag bis 15 Uhr betreut. In dieser Zeit erhalten die Schüler ein Alters- und Jahrgangsstufen gerechtes Angebot unterbreitet, welches die schulische Arbeit ergänzt. Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler eine warme Mahlzeit.
Der offene Ganztag ist Schulbetrieb und hat grundsätzlich im Schulgebäude stattzufinden. Für die Einnahme des Mittagessens wird beabsichtigt den ebenerdig gelegenen Klassenraum zu einem Mehrzweckraum umzubauen, in dem ein Tresen für die Essensausgabe und Sitzplätze für die Einnahme des Mittagsessens eingerichtet werden. Da der Raum großzügig geschnitten ist, könnte nachmittags im Anschluss an das Essen dieser Raum für weitere Ganztagsangebote multifunktional mitgenutzt werden.
Die Antragstellung auf Einführung einer offenen Ganztagsschule hat nach dem NSchG bis zum 01.12. des Vorjahres an die Niedersächsische Landesschulbehörde zu erfolgen.
Gem. § 108 Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Stadt Hann. Münden als Schulträger verpflichtet, wenn sie diesem Wunsch der Schule entspricht, die folgenden Aufwendungen für die Errichtung einer Schulküche bzw. Umbauten und die laufenden Kosten finanziell abzusichern. Im Fall der Grundschule Hemeln wird der Einbau einer Ausgabenküche und die Ausstattung des Speiseraumes erforderlich. Neben den einmaligen Baukosten werden Kosten der laufenden Unterhaltung und Betriebskosten für die Mensa anfallen. Zudem werden geringfügig höhere Personalkosten für das Schulsekretariat und die Raumpflege sowie die Arbeit einer Servicekraft hinzukommen, die die Speisen portioniert und die Küchenarbeiten erledigt.
In der Sitzung des Gesellschaftsausschusses am 23.09.20 wurde bereits über diesen Sachverhalt berichtet. Hierzu war beabsichtigt den Arbeitskreis Grundschulentwicklung um eine Stellungnahme zu dem Antrag der GS Hemeln auf Einführung einer offenen Ganztagsschule zu bitten. Dies war dem Arbeitskreis jedoch auf Grund der aktuellen Corona Kontaktbeschränkungen nicht möglich.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Einführung einer offenen Ganztagsschule in Hemeln auf Grund der derzeitigen Haushaltssituation nicht vertretbar. Nachdem für das laufende Haushaltsjahr 2020 bis dato kein genehmigungsfähiger Haushalt aufgestellt werden konnte, ist eine Finanzierung einer zusätzlichen Aufgabe, aus dem Umstand der vorläufigen Haushaltsführung heraus, nicht zulässig. Eine derartige Entscheidung, ohne die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel, ist somit nicht vertretbar.
Da es sich um eine wesentliche Änderung des bestehenden Schulangebotes handelt, ist dem Ortsrat der Ortschaft Hemeln ein Anhörungsrecht gem. § 94 Abs. 1 Ziffer 3 NKomVG einzuräumen. Dies ist in der Beratungsfolge berücksichtigt. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Für die Errichtung einer Ausgabenküche und die Einrichtung des Speiseraumes mit Tischen und Stühlen werden rund 30.000,- Euro benötigt. Hinzu kommen laufende Betriebskosten der Mensa. Als zusätzliche Personalkosten werden rund 7.200,- Euro jährlich für Schulsekretärin, Servicekraft in der Schulküche und die Raumpflege anfallen. Anlagen: Konzept der Grundschule Hemeln zum offenen Ganztag Aktuelle Schülerstatistik 2020/21
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