Vorlage - BesV/0982/21  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Flächennutzungsplans
- Beschluss über Anregungen
- Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stefanie Weinert
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Neumeyer, Karolin
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
08.02.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.02.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
25.02.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
210225_Feststellungsbeschluss_Anlage  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

  • die im Rahmen der Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
  • die 5. Sammeländerung des Flächennutzungsplans (2000) mit der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Berücksichtigung des vorhergehenden Beschlusses über die Anregungen festzustellen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Stadt Hann. nden beabsichtigt mit der Entwicklung eines Lebensmitteldiscounters im Stadtteil Questenberg am Kreuzungsbereich des Steinweges (B 80) und der Dammstraße, südlich der Straße „Hinter der Blume“ die Einzelhandelsstruktur für die Stadt Hann. Münden zu stärken und weiter zu entwickeln.

Mit der parallelen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ ist in diesem Bereich die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes beabsichtigt. Die Fa. Aldi beabsichtigt die Verlagerung des bestehenden Marktes am Standort Göttinger Straße zum Standort des aufzustellenden Bebauungsplans.

Der wirksame Flächennutzungsplan 2000 der Stadt Hann. Münden stellt den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans als gemischte Baufläche und Freifläche Grünzug / Wiese dar.

Zur Umsetzung der Ziele einer Ordnung und Stärkung der Einzelhandelsstruktur soll als Voraussetzung zur geplanten Umsiedlung des Lebensmitteldiscounters mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 der Stadt Hann. Münden die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 071 als Sonderbaufläche „großflächiger Handel“ geändert werden.

Der Verwaltungsausschuss hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 20.07.2020 bis 21.08.2020 durchgeführt.

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2020 beschlossen, auf der Grundlage der Abwägung den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 “Sondergebiet Ergänzungsstandort Nahversorgung Blume“ zur Stärkung und Weiterentwicklung der Einzelhandelsstrukturen auszuarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) fand vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 statt.

Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB, die sich konkret auf die 5. FNP-Änderung beziehen, wurden nicht eingebracht. Allerdings gingen im Rahmen der parallel stattfindenden öffentlichen Beteiligung zum Bebauungsplan 071Ergänzungsstandort Blume“ (Aldi) 4 Stellungnahmen von Bürgern/Anwohner ein, die durch die Ansiedelung des Lebensmittelmarktes u.a. eine Verkehrszunahme und dadurch bedingte Lärmbelastung befürchten. Da die FNP-Änderung eine funktionsbezogene Änderung, die im Einklang mit dem Einzelhandelskonzept steht, darstellt, werden die Bedenken der Bürger im Rahmen der vorhabenbezogenen Abwägung im Verfahren 071 „Ergänzungsstandort Blume“ berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB (siehe Anhang) enthalten keine relevanten Hinweise, Anregungen und Bedenken, so dass die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt werden kann.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die durch die Planung entstehenden Kosten werden durch den Investor der Planung übernommen.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

klimapositiv

  klimaneutral

klimaschädlich

 

Da es sich um ein bereits laufendes Verfahren in fortgeschrittenem Verfahrensstand handelt, wird im Nachgang keine Betrachtung der klimatischen Auswirkungen durchgeführt.

Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sind im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen im Verfahren (siehe Umweltbericht) dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Abwägungsempfehlung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 210225_Feststellungsbeschluss_Anlage (217 KB)