Vorlage - BesV/1057/21  

 
 
Betreff: Stadtamtsrat Roland Graunitz (Bereich 1)
hier: Beförderung zum Städtischen Rat
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Zenkner, Claudia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.06.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
01.07.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, Herrn Stadtamtsrat Roland Graunitz zum 01.10.2021 zum Städtischen Rat zu ernennen und ihn gemäß § 49 Landeshaushaltsordnung (LHO) in eine freie und besetzbare Planstelle mit Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 Besoldungsordnung (BO) einzuweisen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Ab dem 01.10.2020 ist Herrn Graunitz die Funktion des Leiters des Bereiches 1 Allgemeine Verwaltung dauerhaft übertragen worden. Gleichzeitig nimmt Herr Graunitz die Leitung des Fachdienstes 1.2 Personal wahr. Dieser Dienstposten des Leiters des Bereiches 1 ist mit Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 bewertet.

Da Herr Graunitz die Voraussetzungen für eine Beförderung entsprechend des Beschlusses des Rates über die Regelung der Beförderungspraxis für Beamtinnen und Beamte bei der Stadt Hann. Münden vom 20.06.2016 erfüllt, ist beabsichtigt, Herrn Graunitz ab dem 01.10.2021 zum Städtischen Rat zu befördern und ihn gemäß § 49 LHO in eine freie und besetzbare Planstelle nach Besoldungsgruppe A 13 BO einzuweisen.

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Beförderung sind erfüllt.

Die Beförderung eines Bereichsleiters unterliegt nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Mehrkostenhrlich ca. 6.000 €. Da es sich um eine freie und besetzbare Planstelle handelt, sind die Finanzmittel im Haushaltsplan bereits berücksichtigt.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.