Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die anhängende Gebührensatzung für den Bestattungswald - ohne Änderungen - mit folgenden Änderungen Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Die öffentliche Einrichtung der Stadt Hann. Münden umfasst bisher insgesamt 10 Friedhöfe. Es wurde weiterhin entschieden, dass ein Bestattungswald als 11. Städtischer Friedhof eingerichtet werden soll. Die Friedhofssatzung für den Bestattungswald wurde im Umweltausschuss am 09.02.2021 als Beschlussempfehlung beschlossen.
Aufgrund des Erlasses der Satzung für den Bestattungswald Hann. Münden ist eine entsprechende Gebührensatzung zu fertigen. Die Gebührenkalkulation wurde durch das Büro Heyder + Partner erstellt, welches bereits die Kalkulation für die Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden berechnet hat.
Bei der Berechnung der Kalkulation wurde von 50 Bestattungen, sowie dem Verkauf von 5 Familienbäumen jährlich für künftige Bestattungen ausgegangen.
Bei der Kalkulation wurden das Kostendeckungsgebot und das Kostenüberschreitungsverbot beachtet. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Kalkulation Gebühren ausgewiesen wurden, die die gesamten voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Gleichzeitig soll das Kostenüberschreitungsverbot verhindern, dass Überschüsse erzielt werden und er Gebührenschuldner zur Deckung des allgemeinen Haushaltes beiträgt. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: Da es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren handelt, sind keine echten Einnahmen und Ausgaben zu erwarten.
Klimatische Auswirkungen:
Die Gebührensatzung hat keine Auswirkungen auf das Klima und sind somit als klimaneutral zu bewerten.
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