Vorlage - BesV/1076/21  

 
 
Betreff: Gebührensatzung für den Bestattungswald Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Vanessa Meyer
Federführend:Betrieb Stadtwald Bearbeiter/-in: Meyer, Vanessa
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
15.06.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Umweltausschusses geändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
17.06.2021 
Videokonferenzsitzung des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.06.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
01.07.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
GebührensatzungEntwurf  
Gebührenkalkulation 1  
Auszug UA 15.06.2021 _ Gebührensatzung Bestattungswald  

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die anhängende Gebührensatzungr den Bestattungswald

- ohne Änderungen

- mit folgenden Änderungen


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Die öffentliche Einrichtung der Stadt Hann. Münden umfasst bisher insgesamt 10

Friedhöfe. Es wurde weiterhin entschieden, dass ein Bestattungswald als 11.

Städtischer Friedhof eingerichtet werden soll. Die Friedhofssatzung für den

Bestattungswald wurde im Umweltausschuss am 09.02.2021 als Beschlussempfehlung

beschlossen.

 

Aufgrund des Erlasses der Satzung für den Bestattungswald Hann. Münden ist eine entsprechende Gebührensatzung zu fertigen. Die Gebührenkalkulation wurde durch das Büro

Heyder + Partner erstellt, welches bereits die Kalkulation für die Friedhofssatzung der Stadt Hann. Münden berechnet hat.

 

Bei der Berechnung der Kalkulation wurde von 50 Bestattungen, sowie dem Verkauf von 5 Familienbäumenhrlichr künftige Bestattungen ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation wurden das Kostendeckungsgebot und das Kostenüberschreitungsverbot beachtet. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Kalkulation Gebühren ausgewiesen wurden, die die gesamten voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Gleichzeitig soll das Kostenüberschreitungsverbot verhindern, dass Überschüsse erzielt werden und er Gebührenschuldner zur Deckung des allgemeinen Haushaltes beiträgt.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

Da es sich um öffentlich-rechtliche Gebühren handelt, sind keine echten Einnahmen und Ausgaben zu erwarten.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Die Gebührensatzung hat keine Auswirkungen auf das Klima und sind somit als klimaneutral zu bewerten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GebührensatzungEntwurf (119 KB)      
Anlage 2 2 Gebührenkalkulation 1 (496 KB)      
Anlage 3 3 Auszug UA 15.06.2021 _ Gebührensatzung Bestattungswald (105 KB)