Vorlage - BesV/1077/21  

 
 
Betreff: Beteiligungserhöhung an der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH und an der Hann. Münden Marketing GmbH und die Rücklagenverwendung 2020 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen Beteiligt:Bereich Finanzen
Bearbeiter/-in: Baumbach, Pia  Eigenbetrieb Stadtentwässerung
   Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Vorberatung
17.06.2021 
Video-Konferenzsitzung des Betriebsausschusses gemeinsam mit dem Finanzausschuss ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.06.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
01.07.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beschließt:

 

a)    Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH

aus liquiden Mitteln              405.271,83 EUR

Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer              481.463,42 EUR

abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer              72.219,52 EUR

abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag              3.972,07 EUR

ergibt eine Rücklagenverwendung

als Auszahlung an das Finanzamt              76.191,59 EUR

verbleiben zur Einstellung in deren Kapitalrücklage              405.271,83 EUR

 

somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel                            481.463,42 EUR

 

b)    Die Rücklagenverwendung als Auflösung und
Auszahlung an die Stadt (einmalig gem. HSK)               44.479,41 EUR

 

Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer              52.841,59 EUR

abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer              7.926,24 EUR

abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag              435,94 EUR

ergibt eine Rücklagenverwendung

als Auszahlung an das Finanzamt              8.362,18 EUR

Netto-Auszahlung an die Stadt              44.479,41 EUR

 

somit ergibt sich eine Bruttoverwendung                             52.841,59 EUR

 

c)    Erhöhung der Beteiligung an der VHM GmbH 

 durch Einstellung in deren Kapitalrücklage              240.004,10 EUR

 

 somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel                            240.004,10 EUR

 

d) Die Rücklagenverwendung als Auflösung
und Auszahlung an die Stadt              202.023,46 EUR

 

 Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer              240.004,11 EUR

 abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer              36.000,62 EUR

 abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag              1.980,03 EUR

 ergibt eine Rücklagenverwendung

 als Auszahlung an das Finanzamt              37.980,65 EUR

 Nettoauszahlung an die Stadt                            202.023,46 EUR

 

 somit ergibt sich eine Bruttoverwendung                                          240.004,11 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Verwendung                            1.014.313,22 EUR

 

 

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Das Jahresergebnis der Städtischen Beteiligungen weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von 1.014.313,22 EUR aus, welches in die Allgemeine Rücklage eingestellt wurde.

 

Der Ratsbeschluss vom 25.06.2001 in Verbindung mit der Neuregelung durch Ratsbeschluss vom 20.06.2017 sieht eine Verwendung des versteuerten Jahresgewinns der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden des jeweiligen Geschäftsjahres in der Form vor, dass nach liquidem Ausgleich eventueller Jahresverluste der beteiligten Betriebe eine hälftige Verwendung des verbleibenden Jahresgewinns an die Stadt Hann. Münden erfolgen soll. Der verbleibende Teil der im jeweiligen Geschäftsjahr vorhandenen Mittel soll zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität bei den STB oder zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM verwendet werden. Die HMM GmbH erhält eine zusätzliche Auszahlung zur Sicherung der Liquidität und Stärkung des Eigenkapitals. Dieses Jahr soll einmalig eine abweichende Regelung angewendet werden. Entsprechend den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes soll eine zusätzliche Auszahlung an die Stadt Hann. Münden erfolgen.

 

Die hier dargestellte Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe a)) entspricht dem Jahresfehlbetrag 2020 der HMM GmbH und eine zusätzliche Auszahlung zur Sicherung der Liquidität und Stärkung des Eigenkapitals (gemäß Ratsbeschluss aus 2001 bzw. 2017). Die Verwendung der liquiden Mittel dient zur Beteiligungserhöhung über die Zuführung zur Kapitalrücklage bei der HMM GmbH. In Anerkennung der Ergebnisse aus der Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wird dieser Vorgang kapitalertragssteuerpflichtig behandelt. Hiervon werden 405.271,83 EUR (entspricht dem Jahresverlust der HMM GmbH und Eigenkapitalsicherung) an die HMM GmbH ausgezahlt sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 76.191,59 EUR an das Finanzamt abgeführt.

 

Nach der Beteiligungserhöhung an der HMM GmbH soll entsprechend den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich ein Betrag in Höhe von 44.479,41 EUR netto an die Stadt Hann. Münden ausgezahlt werden. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Gewinnausschüttung 2018.

Von dieser Rücklagenverwendung (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe b)) werden 44.479,41 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 8.362,18 EUR an das Finanzamt abgeführt.

 

Danach verbleiben nach den Ratsbeschlüssen aus 2001 und 2017 für die Rücklagenverwendung noch 480.008,21 EUR. Dieser Betrag wird zu 50%, das entspricht 240.004,11 EUR, r die Auflösung von Rücklagen an die Stadt verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe d)). Hiervon werden 202.023,46 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 37.980,65 EUR an das Finanzamt abgeführt.

 

Die übrigen 50%, das entspricht 240.004,10 EUR, werden zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM aus den noch vorhandenen liquiden Mitteln verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe c)) und an die VHM ausgezahlt. Hier fällt keine Kapitalertragsteuer an.

 

Die sich aus der Verwendung ergebenden liquiden Mittel werden somit u.a. zur Erhöhung der Beteiligungen (Einlagen in die Kapitalrücklagen in Höhe von 645.275,93 EUR), bei den im Anlagevermögen bilanzierten Beteiligungen (u.a. VHM und HMM) verwendet. Aus den Rücklagen ergibt sich eine Verwendung für die Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 122.534,42 EUR) und die Ausscttung an die Stadt in Höhe von 246.502,87 EUR.

 

Die Auszahlung der Beträge an die HMM GmbH, die VHM GmbH und an die Stadt erfolgt zum 30. Juli 2021.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die Stadt erhält aus der möglichen Rücklagenverwendung 2020 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden, zwei Zahlungen in Höhe von 202.023,46 EUR und 44.479,41 EUR. Das ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 246.502,87 EUR.

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 


Anlagen: