Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a) Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH aus liquiden Mitteln 405.271,83 EUR Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 481.463,42 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 72.219,52 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 3.972,07 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 76.191,59 EUR verbleiben zur Einstellung in deren Kapitalrücklage 405.271,83 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 481.463,42 EUR
b) Die Rücklagenverwendung als Auflösung und
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 52.841,59 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 7.926,24 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 435,94 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 8.362,18 EUR Netto-Auszahlung an die Stadt 44.479,41 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung 52.841,59 EUR
c) Erhöhung der Beteiligung an der VHM GmbH durch Einstellung in deren Kapitalrücklage 240.004,10 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung liquider Mittel 240.004,10 EUR
d) Die Rücklagenverwendung als Auflösung
Bemessungsgrundlage für Kapitalertragsteuer 240.004,11 EUR abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer 36.000,62 EUR abzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag 1.980,03 EUR ergibt eine Rücklagenverwendung als Auszahlung an das Finanzamt 37.980,65 EUR Nettoauszahlung an die Stadt 202.023,46 EUR
somit ergibt sich eine Bruttoverwendung 240.004,11 EUR
Gesamtbetrag der Verwendung 1.014.313,22 EUR
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Das Jahresergebnis der Städtischen Beteiligungen weist ein positives Jahresergebnis in Höhe von 1.014.313,22 EUR aus, welches in die Allgemeine Rücklage eingestellt wurde.
Der Ratsbeschluss vom 25.06.2001 in Verbindung mit der Neuregelung durch Ratsbeschluss vom 20.06.2017 sieht eine Verwendung des versteuerten Jahresgewinns der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden des jeweiligen Geschäftsjahres in der Form vor, dass nach liquidem Ausgleich eventueller Jahresverluste der beteiligten Betriebe eine hälftige Verwendung des verbleibenden Jahresgewinns an die Stadt Hann. Münden erfolgen soll. Der verbleibende Teil der im jeweiligen Geschäftsjahr vorhandenen Mittel soll zur Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität bei den STB oder zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM verwendet werden. Die HMM GmbH erhält eine zusätzliche Auszahlung zur Sicherung der Liquidität und Stärkung des Eigenkapitals. Dieses Jahr soll einmalig eine abweichende Regelung angewendet werden. Entsprechend den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes soll eine zusätzliche Auszahlung an die Stadt Hann. Münden erfolgen.
Die hier dargestellte Erhöhung der Beteiligung an der HMM GmbH (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe a)) entspricht dem Jahresfehlbetrag 2020 der HMM GmbH und eine zusätzliche Auszahlung zur Sicherung der Liquidität und Stärkung des Eigenkapitals (gemäß Ratsbeschluss aus 2001 bzw. 2017). Die Verwendung der liquiden Mittel dient zur Beteiligungserhöhung über die Zuführung zur Kapitalrücklage bei der HMM GmbH. In Anerkennung der Ergebnisse aus der Betriebsprüfung der Jahre 2003 bis 2007 wird dieser Vorgang kapitalertragssteuerpflichtig behandelt. Hiervon werden 405.271,83 EUR (entspricht dem Jahresverlust der HMM GmbH und Eigenkapitalsicherung) an die HMM GmbH ausgezahlt sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 76.191,59 EUR an das Finanzamt abgeführt.
Nach der Beteiligungserhöhung an der HMM GmbH soll entsprechend den Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich ein Betrag in Höhe von 44.479,41 EUR netto an die Stadt Hann. Münden ausgezahlt werden. Es handelt sich hierbei um die Differenz zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Gewinnausschüttung 2018. Von dieser Rücklagenverwendung (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe b)) werden 44.479,41 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 8.362,18 EUR an das Finanzamt abgeführt.
Danach verbleiben nach den Ratsbeschlüssen aus 2001 und 2017 für die Rücklagenverwendung noch 480.008,21 EUR. Dieser Betrag wird zu 50%, das entspricht 240.004,11 EUR, für die Auflösung von Rücklagen an die Stadt verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe d)). Hiervon werden 202.023,46 EUR als Nettoausschüttungsbetrag an die Stadt ausgezahlt, sowie die darauf anfallende Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 37.980,65 EUR an das Finanzamt abgeführt.
Die übrigen 50%, das entspricht 240.004,10 EUR, werden zur Stärkung des Eigenkapitals der VHM aus den noch vorhandenen liquiden Mitteln verwendet (gem. Beschlussvorschlag Buchstabe c)) und an die VHM ausgezahlt. Hier fällt keine Kapitalertragsteuer an.
Die sich aus der Verwendung ergebenden liquiden Mittel werden somit u.a. zur Erhöhung der Beteiligungen (Einlagen in die Kapitalrücklagen in Höhe von 645.275,93 EUR), bei den im Anlagevermögen bilanzierten Beteiligungen (u.a. VHM und HMM) verwendet. Aus den Rücklagen ergibt sich eine Verwendung für die Steuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 122.534,42 EUR) und die Ausschüttung an die Stadt in Höhe von 246.502,87 EUR.
Die Auszahlung der Beträge an die HMM GmbH, die VHM GmbH und an die Stadt erfolgt zum 30. Juli 2021. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Die Stadt erhält aus der möglichen Rücklagenverwendung 2020 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden, zwei Zahlungen in Höhe von 202.023,46 EUR und 44.479,41 EUR. Das ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von 246.502,87 EUR.
Klimatische Auswirkungen:
Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||